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Experten-Antwort

Anerkennung einer beruflichen Fortbildungsmassnahme in den USA unter dem J1 Visum (Work Stdy Programm der Carl Duisberg Gesellschaft in den USA)

von EG14.08.2023 | 18:20
193 Ansichten
2 Antworten

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Wird eine berufliche Fortbildungsmassnahme (2-jaehriges Work-Study-Programm der Carl-Duisberg-Gesellschaft) in den USA in der Rentenversicherung auf die Versicherungsjahre mit angerechnet? Der Studienteil wurde schon mit 5 Monaten angerechnet, die Zeit meiner praktischen Tätigkeit in einem amerikanischen Unternehmen aber bislang noch nicht. Dies wären 17 Monate! Die Tätigkeit im Unternehmen in den USA hat mir beim Zurückkehren nach Deutschland die Teilnahme an einem Trainee-Programm im gleichen Unternehmen ermöglicht, für welches ich auch in den USA im Rahmen des Work-Study-Programmes tätig war. Das Visum war das J1 Visum.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EG,

 

augrund eines Sozialversicherungsabkommens mit den USA werden Beitragszeiten, die in den USA zurückgelegt wurden, auch bei der Deutschen Rentenversicherung versicherungsrechtlich berücksichtigt. 

Sollte es sich um eine beitragsfreie Zeit handeln, in der der theoretische Studienteil nicht im Vordergrund stand, kann diese Zeit in der deutschen Rentenversicherung nicht berücksichtigt werden.

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen im Rahmen eines Kontoklärungsverfahrens zur Prüfung bei der Rentenversicherung ein. 

 

Die Auswirkungen des Sozialversicherungsabkommens können Sie in einer Broschüre unter dem folgenden Link nachlesen:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/weitere_abkommen/13_arbeiten_deutschland_usa.html

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1 Antworten

EGam 16.08.2023 | 13:50
Zitat von Experte/in anzeigen
Dankeschön für diese erste Antwort. Der Arbeitsteil (Praktische Tätigkeit in einem amerikanischen Unternehmen) umfasste 17 Monate. Der Studienteil nur 5 Monate (ein Semester). In Deutschland selbst gilt das Programm der Carl-Duisberg-Gesellschaft als "berufliche Fortbildungsmassnahme", auch als Förderprogramm der deutschen Wirtschaft, um Fachkräfte heranzubilden. Aufgrund meiner Teilnahme am Work-Study-Programm in den USA konnte ich, wieder zurück in Deutschland, an einem eineinhalbjaehrigen Trainee-Programm" in der Bank als "Qualifizierte Kreditsachbearbeiterin" teilnehmen, was ich sonst wohl nicht geschafft hätte. Wenn das USA-Programm dennoch nicht angerechnet werden kann (war rentenversicherungsfrei!), kann man dann ggf. anrechenbare Wohnzeiten im Versicherungsverlauf geltend machen?
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