Hallo EG,
augrund eines Sozialversicherungsabkommens mit den USA werden Beitragszeiten, die in den USA zurückgelegt wurden, auch bei der Deutschen Rentenversicherung versicherungsrechtlich berücksichtigt.
Sollte es sich um eine beitragsfreie Zeit handeln, in der der theoretische Studienteil nicht im Vordergrund stand, kann diese Zeit in der deutschen Rentenversicherung nicht berücksichtigt werden.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen im Rahmen eines Kontoklärungsverfahrens zur Prüfung bei der Rentenversicherung ein.
Die Auswirkungen des Sozialversicherungsabkommens können Sie in einer Broschüre unter dem folgenden Link nachlesen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/weitere_abkommen/13_arbeiten_deutschland_usa.html