Hallo Alexander,
seit dem 01.03.2019 besteht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau ein Sozialversicherungsabkommen. Nach diesem Abkommen werden für die Prüfung des Leistungsanspruches aus der deutschen Rentenversicherung auch die moldauischen Versicherungszeiten berücksichtigt, sofern diese vom moldauischen Rentenversicherungsträger bestätigt werden. Ebenso berücksichtigt der moldauische Rentenversicherungsträger die deutschen Versicherungszeiten für die Prüfung des dortigen Rentenanspruches.
Damit eine Berücksichtigung der moldauischen Versicherungszeiten geprüft werden kann, ist die Klärung Ihres deutschen Versicherungskontos erforderlich. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren örtlichen Rentenversicherungsträger. Für Auskünfte zum moldauischen Rentenanspruch wenden Sie sich bitte an den Rentenversicherungsträger in Moldau.