Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Sylvia-Fee Wadehn,
leider kann Ihre Anfrage hier im Forum nicht geklärt werden, da die Einstufungskriterien zur Prüfung eines Berufsschutzes komplex sind.
Sie können sich jedoch direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und Ihre Anfrage zur weiteren Klärung dort vorbringen.
Eine vernünftige sachliche Antwort und kein anonymes neidisches GegreischeIch habe 2/3 meiner rentenversicherungspflichtzeit in einem Beruf gearbeitet, den ich nicht erlernt habe. Meine letzte Tätigkeit war auch in diesem Beruf und über fünf Jahre, ich habe mehr als die tariflichen Vereinbarungen verdient. Ist mir nun der Status einer Facharbeiterin anzuerkennen? ......Was erwarten Sie denn? Ich bin Facharbeiter und Diplom-Ingenieur und habe eine 3stellige Bruttorente!!! Noch Fragen? Gruß verarschter Rentner
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.