Hallo Hans001,
der Sozialversicherungsausweis bescheinigt Ihnen, legal als Arbeitnehmer gemeldet zu sein. Für Ihren Arbeitgeber ist es zugleich der Nachweis, dass die von ihm gezahlten Sozialversicherungsbeiträge auch tatsächlich für Sie bestimmt sind und Ihrem Versicherungskonto zugute kommen.
Sofern Arbeitgeber eine Kopie des Sozialversicherungsausweises bei ihren Unterlagen ablegen möchten, ist dies möglich und nicht strafbar.