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Anfrage !

von milluk05.07.2007 | 10:58
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Frage was wenn die Grundsicherungsleistung nicht mehr ausreicht, und man für die Miete auf das Pflegegeld zugreift? Darf das Grundsicherungsamt dies? Die Rente wird als volles Einkommen angerechnet, aber sie ist nicht hoch... Wer kann mir da Informationen geben? Vielen Dank im Voraus. Gruss Miluk

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Aussage zu einem konkreten Anspruch auf Grundsicherung kann nur der dafür zuständige Sozialhilfeträger machen. Allgemeine Informationen finden Sie auf folgender Internetseite: www.tacheles-sozialhilfe.de

6 Antworten

Amadéam 05.07.2007 | 13:19
Der Hund liegt vermutlich bei den KdU (Kosten der Unterkunft) begraben. Das Sozialamt wird vermutlich nicht die tatsächlichen KdU, sondern nur die im Sinne des SGB XII (Sozialgesetzbuch) angemessenen KdU bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt haben. Was im Sinne des SGB XII als angemessen gilt wird oftmals schematisch auf jeden Fall angewandt. Es gibt da aber gewisse Ermessensspielräume, abgestellt auf die individuelle Situation des Bedürftigen. Machen Sie sich über KdU schlau bei www.tacheles-sozialhilfe.de und stöbern ein wenig bei den Urteilen der Soziagerichtsbarkeit nach. Legen Sie dann gegen den Bescheid - sofern er noch nicht bindend sein sollte - Widerspruch ein oder stellen andernfalls einen Überprüfungsantrag. Führen Sie in der Begründung aus, dass der Ermessenspielraum seitens des Sozialamts pflichtwidrig nicht ausgeschöpft worden ist oder das Ermessen fehlerhaft angewandt worden ist. Sind Sie kein "Verwaltungsfuchs" sollte ein Eintritt in den VdK oder Sozialverband erwogen werden, um sich ggf. rechtlich vertreten lassen zu können. Hinsichtlich der Beratung beim Sozialamt liegt diesem meistens weniger der Fall, sondern vielmehr die Vermeidung "unproduktiver" Kosten am Herzen. www.vdk.de http://www.sovd.de/sozialverband_deutschland.0.html Ist die übrige Berechnung korrekt? Wurde ein Schwerbehinderungsausweis mit dem Buchstaben "G" noch nicht vorgelegt, so ist z.B. noch ein Mehrbedarf anzuerkennen.
milukam 05.07.2007 | 13:25
hallo Amade, danke für Ihre Rückmeldung. Ich verstehe nicht weshalb man auf das Pflegegeld zurückgreift,(80%)Behinderung und Mehraufwand wurde beantragt und genehmigt,dass wird aber alles angerechnet...somit ist der Regelsatz unter 400EUR Ich komme mit der Berechnung überhaupt nicht klar, es wurde mitgeteilt dass durch die Anrechnung der Rente die Grundsicherungsleistung nicht mehr ausreicht, um die volle Miete anzuweisen, da auch die Rate an Stromanbieter hiervon abgehen....Die Restmiete wird daher vom Pflegegeld überwiesen... Ich blick da überhaupt nicht durch, und bin dankbar für jede Information. Es ist eine kleine Rente unter 500 EUR und die Whg ist Behindertengerecht, da Schlaganfall etc... Ich danke im Voraus. Gruss M. Miluk
Amadéam 05.07.2007 | 13:39
...daher die geschilderten Hilfsangebote wahrnehmen! Zuwarten auf bessere Zeiten hilft nicht!
MILam 23.07.2007 | 14:55
Hallo, an euch Experten. Vielen Dank für eure Beiträge auf meine Anfragen. Wir haben inzwischen Post vom Grundsicherungsamt erhalten. Dieser teilt uns mit dass eine Prüfung des Sachverhaltes´´ Kosten der Unterkunft etc.. ergab dass keine fehler vorgenommen wurden. Aufgrund der Rentenbewilligung die bei der Grundsicherungsleistung in voller Höhe als Einkommen angerechnet wird, ist die Restzahlung von ca.34 EUR die man aus der Rente zahlen müsste, zur Vereinfachung´´ vom Pflegegeld halt abgerechnet wird. Das Amt zahlt Pflegegeld, und teilt weiter mit dass eine Kürzung des Pflegegeldes ist hiermit nicht verbunden. Der Pflegegeldanspruch ist unverändert. Wenn Sie sich nicht äüßern, sehe ich Ihren Widerspruch mit diesem Schreiben als erledigt an. Frage hier zu: Wenn dass Amt angibt vom Pflegegeld Monatlich jetzt ca.34 EUR abzuziehen für Miete weil die Grundsicherungsleistungen nicht mehr ausreichen bzw. gering sind, (und ein Darlehen abbezahlt wird vom Regelsatz und die Monatl. Stromkosten, ) greift man statt an die kleine Rente an das Pflegegeld,,, gut es ist ein kleiner Betrag, aber weshalb so umständlich? Ich dachte dass Pflegegeld ist für die Pflege.. Wieso erhalten wir keinen normalen verständlichen Leistungsbescheid? An die Experten: Soll man jetzt zurückschreiben, und wenn ja was genau? Von Beratungsstellen habe ich wirklich genug, da ich seh schlechte Erfahrung gemacht ahbe. Ich kann nicht für alle sprechen.... Trotzdem bin ich Dankbar für jede Information, und danke natürlich nochmals im Voraus. Gruss M..
Amadéam 23.07.2007 | 19:39
Ohne Einblick in die Akten kann ziemlich unmöglich Auskunft gegeben werden. Lassen Sie sich den Bescheid vom Grundsicherungsamt nochmals erläutern. Sind Sie dann immer noch nicht zufrieden, müssen Sie eben klagen. Denken Sie an meine Empfehlung, in den VdK oder den Sozialverband einzutreten und sich von dort vertreten zu lassen!
an Amadeam 24.07.2007 | 15:58
vielen Dank für Ihre kleine Rückmeldung. Bei den Ämter ist es doch so dass alles schöngeredet wird. Ich möchte helfen, kann dies aber nicht gut weil ich mich in der Grundsicherung nicht auskenne. Sollte hier in dem Forum wirklich jemand helfen wollen durch sein Wissen und seine Menschlichkeit, so danke ich nochmals im Voraus. Miluk
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