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Experten-Antwort

Anfrage der RV zu Erwerbsminderungrente

von Brückner Stefan30.01.2016 | 09:08
4623 Ansichten
22 Antworten

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Hallo, ich bin von der RV angeschrieben worden nachdem ich eine Rehamaßnahme beendet habe. Dort haben mir die Ärzte ein Leistungsvermögen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Herr Brückner,

durch eine verspätete Rentenantragstellung können sich für den Beginn der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Nachteile ergeben, daher gilt ein Antrag auf Leistung zur medizinischen Rehabilitation als Rentenantrag, wenn die Leistung nicht zum erwarteten Erfolg führte.Die Möglichkeit dieser Rentenantragsfiktion liegt in Ihrem Ermessen( Dispositionsrecht). Dieses Dispositionsrecht ist jedoch eingeschränkt, wenn sie von der Krankenkasse aufgefordert worden sind , diesen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu stellen. Wenden Sie sich daher zur Klärung des Sachverhalts an ihre Krankenkasse.

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21 Antworten

Konrad Schießlam 30.01.2016 | 09:28
Was ist mit dem Leistungsvermögen??
Brückner Stefanam 30.01.2016 | 09:39
leider wurde mein Text nicht vollständig eingestellt. ich habe eine med. Rehamaßnahme beendet wo die Ärzte mich unter 3
Brückner Stefanam 30.01.2016 | 09:47
Aslo ich verstehe nicht warum hier mein Text nicht vollständig erscheint. Ich versuche es ein letztes mal.... in Kurzfassung: Die RV fragt nach ob der Zeitpunkt des med.Rehaantrages gelten soll oder der jetzige Zeitpunkt beim Antrag auf Erwerbsminderung. Ich beziehe Krankengeld in Höhe dessen was ich bei voller Erwerbsminderungsrente bekäme. Frage: Was ist der Unterschied und was kann das bedeuten ?
Brückner Stefanam 30.01.2016 | 09:49
Ich werde einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen.
Blitzbirneam 30.01.2016 | 09:51
Das würde bedeuten, dass Ihre Krankenkasse im ersten Fall Geld erstattet bekäme und im zweiten Fall nicht.
Brückner Stefanam 30.01.2016 | 10:17
und was bedeutet das für mich?
Nahlaam 30.01.2016 | 15:04
Theoretisch müsste der spätere Zeitpunkt günstiger sein, aber lassen Sie sich zum einen über die Höhe der Erwerbsminderungsrente informieren als auch über die Dauer. Haben Sie z.B. im September 2015 den Antrag auf Reha gestellt und die Rente soll nun befristete zuerkannt werden, dann würde diese bis August 2018 laufen. Erhalten Sie diese ab Januar 2016, dann würde sie bei drei Jahren z.B. bis Dezember 2018 laufen.
KSCam 30.01.2016 | 14:07
Fragen Sie nach bei welcher Variante die Rente eventuell höher wäre.......
Hildeam 30.01.2016 | 15:05
Warum stellt die DRV das denn nicht sofort fest? Ist doch wohl logisch, dass man immer die höchste Rente haben will.....
43545am 30.01.2016 | 16:31
Fragen Sie nach bei welcher Variante die Rente eventuell höher wäre.......
Warum stellt die DRV das denn nicht sofort fest? Ist doch wohl logisch, dass man immer die höchste Rente haben will.....
weil das auch Auswirkungen auf andere Teilbereiche des Lebens haben kann (z.B. Betriebsrente, Arbeitsvertrag (Einmal-/Sonderzahlungen), Steuerrecht, etc.)
Brückner Stefanam 30.01.2016 | 16:50
Ich habe beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente bereits eine Rentenauskunft bekommen. Diese Höhe ist in der Rentenauskunft doch fest ,oder? Ich verstehe nicht warum die Rente unterschiedlich ausfallen soll nur weil evtl. der Renteneintritt unterschiedlich ist. Ich habe eine Rehamaßnahme gemacht ,bei der die Einschätzung der Ärzte
Brückner Stefanam 30.01.2016 | 19:46
[quote=245732] Ich habe beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente bereits eine Rentenauskunft bekommen. Diese Höhe ist in der Rentenauskunft doch fest ,oder? Ich verstehe nicht warum die Rente unterschiedlich ausfallen soll nur weil evtl. der Renteneintritt unterschiedlich ist. Ich habe eine Rehamaßnahme gemacht ,bei der die Einschätzung der Ärzte
Brückner Stefanam 30.01.2016 | 19:55
ich gebe auf..... macht kein Sinn meine Texte erscheinen nicht vollständig
Brückner Stefanam 30.01.2016 | 19:52
ich verstehe nicht warum meine Texte nicht vollständig erscheinen.....??? nochmal der Versuch: Rehabericht:
Stefan Brückneram 31.01.2016 | 08:08
Na dann noch ein Versuch doch noch die Antwort auf meine Frage zu bekommen. Kurze Zusammenfassung: Reha gemacht, Leistungsvermögen unter 3 Stunden auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Brief der RV "Ihr Aufenthalt zur Rehabiltation" §116Abs.2Nr.2 (Rentenantragsfiktion?) Dort werde ich gefragt ob das Datum des Rehaantrages als Antragsdatum der Erwerbsminderungsrente gelten soll oder das Datuam an dem ich den Erwerbsminderungsrentenantrag abgebe. Krankengeld bekomme ich noch bis Juli 2016 in etwa der Höhe wie meine Rente bei voller Erwerbsminderung aussehen würde. Frage: Was sind die Unterschiede? welche Konseqeunzen hat z.B "die Umwandlung des Rehaantrages (ist das die Rentenantragsfiktion?) oder ist es immer besser das Datum als Rentenbeginn zu benennen bei Rentenantrag?
W*lfgangam 30.01.2016 | 23:56
Hallo Brückner Stefan, haben Sie eine stabile Internetverbindung? Wenn Sie hier eine Frage/Antwort verfassen und abschicken, müssen Sie ein paar Sek. warten, bis das im Forum 'angekommen' ist ...manche klicken stattdessen im Micro-Takt auf alle möglichen Buttons, weil sie nicht sofort ein 'Ergebnis' sehen - killen damit Ihre eigenen Beiträge. Gruß w.
W*lfgangam 31.01.2016 | 00:07
Ergänzend: Oder Ihr Text enthält (unwissentlich) HTML-Code ...spitze Klammern sind da besonders tödlich, den Rest vom Text abzuschneiden. Gruß w.
KSCam 31.01.2016 | 12:04
Rufen Sie doch morgen früh bei dem Verfasser des Schreibens an und lassen sich alles erklären. Im Forum macht es -glaube ich- wenig Sinn.
Stefan Brückneram 31.01.2016 | 14:12
Wird man mir dann wirklich genau sagen was in meinem Fall der bessere Weg ist, oder kann es dann auch sein ,dass die Antwort grundsätzlich eher zu Gunsten der RV ist ? Denn ,eine Krankenkasse will ja auch nicht mehr zahlen als sie muß.....
Stefan Brückneram 01.02.2016 | 15:55
Vielen Dank Herr EXPERTE. Sie haben mir sehr geholfen mit Ihrer Auskunft. MfG Stefan Brückner
Evelynam 14.02.2016 | 17:26
Hallo Herr Brückner, ich hätte mal eine Frage an Sie, denn das gleiche stellt sich bei mir vielleicht bald auch die Frage. Können Sie mir sagen wann Sie in der Reha waren und wann die DRV bei Ihnen auf diesen Entlassbericht reagiert hat? Ich frage deshalb weil ich immer noch warte. War bis 4.11.15 in der Reha und wurde auch unter 3h im Beruf und auf dem allg. Arbeitsmarkt entlassen. Ich höre aber einfach nichts von der DRV. Ich weiß dass der Berich am 19.11.14´5 zu der DRV geschickt wurde. Aber ich wüsste gerne mal wann man da mal was hört. Vielen Dank ist nur mal interessehalber. Danke. Gruß
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