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Experten-Antwort

Angabe Krankheit in Kontenklärung

von F. Müller22.11.2019 | 08:44
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Expertenteam, aktuell bin ich beim ausfüllen der Kontenklärung für die Rentenversicherung. Ich bin 2017 nach AT gezogen und wurde nun angeschriben. In den Formularen wird auch gefragt ob ich länger als einen Monat krank gewesen bin und Krankengeld bezogen habe. Für was ist das wichtig und was passiert wenn ich es nicht angebe Herzlichen Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo F. Müller,

Zu den für die Rentenversicherung bedeutsamen Zeiten gehören nicht nur Beitragszeiten sondern auch sogenannte Anrechnungszeiten. Eine Anrechnungszeit kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn Sie zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr mindestens 1 Kalendermonat krank gewesen sind, soweit diese Zeit nicht mit einer anderen rentenrechtlichen Zeit belegt ist.

Nachweise für Krankheitszeiten sind z. B. Bescheinigungen der Krankenkasse, des Krankenhauses oder des behandelnden Arztes.

Falls Sie noch weitere Infos benötigen, könnten die Erläuterungen zum Fragebogen für Anrechnungszeiten für Sie hilfreich sein: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0411.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Siehe hieram 22.11.2019 | 09:43
Hallo F. Müller, nachweisen können Sie es z.B. mit den Jahresmeldungen, die die KK erstellt hat, wenn Sie im Krankengeldbezug waren. Alternativ können Sie eine Aufstellung von der KK anfordern. Es mag aber sein, dass es nur einen bestimmten Zeitraum rückwirkend möglich ist wegen evtl. abgelaufener Aufbewahrungsfisten. Und dann gibt es noch die Möglichkeit, nach Ihren Exemplaren der alten AU-Bescheinigungen zu suchen... Notfalls können Sie den Antrag auch erst einmal so angeben und darauf hinweisen, dass Sie erforderliche Belege nachreichen.
senf-dazuam 22.11.2019 | 08:57
Hallo F.Müller! Je nachdem, in welchem Zeitraum diese Krankheitszeit lag, wird sie als beitragsfreie oder beitragsgeminderte Zeit berücksichtigt, evtl. wird in dieser Zeit eine Lohnfortzahlung als Beitrag zur Rentenversicherung berechnet, evtl. wird diese Zeit in der Gesamtleistungsbewertung nicht als Lücke herangezogen, so dass eine bessere Durchschnittsbewertung dabei herauskommen kann. Insgesamt kann das nicht zu Ihrem Nachteil sein.
F.Mülleram 22.11.2019 | 14:27
Danke für die Rückmeldung! Ich verstehe nur nicht ganz warum die Zeiten so wichtig sind und besonders von 17-25 Jahren. Wenn ich Krankengeld von der Krankenkasse beziehe dann wird doch nichts eingezahlt oder?
Mondkindam 22.11.2019 | 14:31
wenn Sie Krankengeld erhalten zahlt die Krankenkasse auch Beiträge zur Rentenversicherung. Sie müssen aber nicht alles nachweisen. Schauen Sie Ihren Versicherungsverlauf an, wenn die Zeiten bereits im Versicherungsverlauf enthalten sind brauchen Sie keine Nachweise vorlegen.
W°lfgangam 22.11.2019 | 17:39
Hallo F.Müller, bei der Zeit von 17-25 handelt es sich grundsätzlich um Krankheitszeiten, die nicht erfasst werden konnten, weil Sie gar nicht in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Insofern konnte kein Arbeitgeber zunächst Lohnfortzahlung leisten und im Anschluss die Krankenkassen die Krankengeldzahlung weiterführen ← in dem Fall wäre auch eine Meldung an Ihr Rentenkonto gegangen. Nehmen Sie den Fall, dass Sie während oder nach Ende der Schulausbildung über einen längeren Zeitraum/ein paar Monate, krank gewesen sind. Krankheitszeiten werden im Rentenkonto erst nach Unterbrechung einer vorausgehenden versicherungspflichtigen Beschäftigung angerechnet ...so nach Ende der Schule/oder während dieser Zeit, ist da noch nichts mit Versicherungspflicht in der DRV gewesen. Daher gibt es die Ausnahme (auch erst seit ein paar Jahren), dass auch die Krankheitszeiten zwischen 17-25 anzurechnen sind, ohne das eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorausgehen musste. Problem hier ist lediglich der Nachweis dieser Zeit/es hat ja keine Meldung der KK erfolgen können. Ggf. kann der frühere Hausarzt (sofern er noch lebt) aus Ihrer Patientenakte weiterhelfen, oder es war ein besonderes Ereignis/Unfall, für das Sie noch alte Unterlagen vorrätig haben. Der Nutzen solch einer ggf. recht kurzen Krankheitszeit? ...geht im Allgemeinen (99 %) gegen NULL. Im Speziellen/Ausnahmefälle kann das anders aussehen - was sowohl die Wartezeit/Mindestversicherungszeit betrifft, wie auch die Rentenhöhe ← nach 40/45 Jahren Beschäftigung auch eher ziemlich vernachlässigbar. Gruß w.
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