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Angebliche Nachteile der Bruttoentgeltumwandlung

von Frank04.04.2007 | 17:51
4420 Ansichten
2 Antworten

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Hier werden des öfteren Vor- und Nachteile der Bruttoentgeltumwandlung (BEU) diskutiert, v.a. vor dem Hintergrund, dass die Sozialabgabenfreiheit ab 2009 wegfallen so. Ist es nicht so, dass die Alternative als normales Einkommen - Versteuerung und Sozialabgaben - gegenüber der BEU noch schlechter ist? Hier wird ja oft propagiert, BEU lohne sich (spätestens) dann nicht mehr. Warum?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.04.2007 | 08:38

Bei einem Jahresbeitrag bis zu 1.575 EUR (ab dem Jahre 2008 : 2.100 EUR) ist die staatliche Förderung bei einem „Riestervertrag“ mindestens so hoch wie bei einer Steuerfreiheit infolge Entgeltumwandlung. Bei niedrigeren Einkünften bzw. in der Zukunft zu erwartenden niedrigeren Einkünften oder Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses (z. B. wegen Erziehungsurlaub) sind die Zulagen der „Riester-Förderung“ oft sogar höher als die bei Entgeltumwandlung mögliche Steuerfreiheit.

Deshalb gilt aus meiner Sich:

Erst „Riestern“, dann Entgeltumwandlung.

Weitere Argumente:

§ Wer sich für einen „Riestervertrag“ entscheidet, kann auch für einen nicht selbst anspruchsberechtigten Ehegatten einen weiteren Vertrag mit Zulagenförderung abschließen.

§ Eine Umwandlung von Bruttolohn in Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung und die dadurch erreichte Steuerfreiheit hat bis zum 31.12.2008 Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung zur Folge. Das bedeutet bei all denjenigen, deren Bruttolohn die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet, zwar einerseits geringere Abzüge für Beiträge zur Sozialversicherung, andererseits aber auch einen geringeren staatlichen sozialen Schutz, also später eine geringere Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, bei Arbeitsunfähigkeit über die Dauer der Lohnfortzahlung hinaus ein geringeres Krankengeld und bei Arbeitslosigkeit ein geringeres Arbeitslosengeld.

Eine „Entgeltumwandlung“ zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung ist bis zum 31.12.2008 in erster Linie ein „arbeitgeberfreundliches“ Modell. Der Arbeitgeber spart bei Arbeitnehmern, deren Bruttolohn die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet, für den umgewandelten Entgeltteil den Arbeitgeberanteil bei den Beiträgen zur Sozialversicherung. Ob und inwieweit sich der Arbeitgeber als Gegenleistung an der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung beteiligt, ist betriebsintern zu klären.

1 Antworten

Bernhardam 04.04.2007 | 20:17
Das Thema ist hier im Forum oft und ausführlich besprochen worden, daher sei die Lektüre solcher Threads empfohlen. Für die Umwandlung von sozialversicherungspflichtigem Einkommen gilt: 1. Die insgesamt zu tragende Steuerlast wird nur dann reduziert, wenn der Steuersatz als Rentner deutlich niedriger ist, als in der Zeit als Arbeitnehmer (denn die Steuerlast der Bürger steigt im Zeitablauf immer nur an, auch prozentual, und wird 2030 höher sein als heute, für Rentner sogar viel höher, s.a. kalte Progression). Mit Einführung der nachgelagerten Besteuerung entfällt also ein derartiger Vorteil weitgehend, und kann sich besonders für Arbeitnehmer mit Kindern sogar ins Gegenteil verkehren. 2. Die insgesamt zu tragende Beitragslast verdreifacht sich für gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Arbeitnehmer ab 2009, und verdoppelt sich bereits heute. Denn aus privat gespartem Nettoeinkommen wurden nur einmal Beiträge gezahlt, nämlich der Arbeitnehmeranteil, auf umgewandeltes Entgelt ist derzeit der doppelte Beitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil als Rentner), ab 2009 der dreifache Beitrag (Arbeitnehmeranteil als Aktiver, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil als Rentner) zu bezahlen. Und über die Kapitalerträge (z.B. Zinsen) haben wir noch gar nicht geredet ... Unter diesen Umständen braucht man das Thema nicht noch eingehender zu untersuchen, Bruttoentgeltumwandlung ist für normale Arbeitnehmer unrentabel und unsinnig geworden. Wer auf diese Weise zusätzliche Altersvorsorge betreibt, hat davon nur Nachteile, aber keinen individuellen Nutzen mehr.
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