Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Angekündigte Reduzierung GdB von 50 auf 20 im Alter von 62 Jahren in Altersteilzeit

von Birgit Arndt08.09.2025 | 16:09
306 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebes Expertenteam, in 2015 erhielt ich aufgrund einer Lungentumorerkrankung bis zum 31.03.2021 eine mit GdB 50 anerkannte Schwerbehinderung. Im Bescheid stand, dass nach Ablauf der Heilbewährungsphase die Schwerbehinderung von Amtswegen am 01.03.2020 erneut geprüft wird. Da ich bis Ende 2020 nicht angeschrieben wurde, ging ich davon aus, dass die Prüfung intern erfolgte (Adressen meiner Ärzte waren ja bekannt) und stelle einen telefonischen Folgeantrag. Der Ausweis wurde mir auch kurze Zeit später ohne Unterschrift und ohne weitere Hinweise zugeschickt, allerdings bis zum 31.03.2022 befristet. Kurz vorm Ablauf dieser Frist stellte ich wieder einen telefonischen Antrag auf Verlängerung. Diesmal erhielt ich einen Ausweis, der bis zum 31.03.2027 befristet war. Auch in diesem Bescheid gab es keinerlei Hinweise auf weitere erforderliche medizinische Prüfungen. Ich ging wieder davon aus, dass die medizinischen Fragen hierzu geklärt wären. Ich freute mich also, als ich im März 2025 mit meinem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag vom 03.2025-28.02.2027 abschließen konnte, der auf einen Rentenbeginn 01.03.2027 mit einer Altersrente für Schwerbehinderte abgestellt war. Die Rentenabschläge bei dieser Rentenart mit nur noch 3,7 % sind mit meiner Lebensplanung noch vertretbar. Nunmehr stellte sich heraus, dass die Behörde versäumt hat, die medizinische Voraussetzung zu prüfen und hat dieses nunmehr nachgeholt mit dem Ergebnis, dass geplant ist, den GdB auf 20 zu reduzieren. Den Bescheid inkl. Anhörung habe ich letzte Woche erhalten. Ich frage mich, ob ich - da ich im "rentennahen Alter" bin und durch die Altersteilzeitvereinbarung bereits entsprechende Verpflichtungen eingegangen bin - nicht einen Vertrauensschutz bzw. Besitzschutz habe und zumindest auf die Befristung der 50 GdB bis zum 31.03.2027 (Ausweis) vertrauen kann (mir war ja auch leider nicht bekannt, dass der bis zum 31.03.2027 befristete Bescheid ohne medizinische Prüfung erfolgte.) Die Prozedur mit Widerspruch, Klageverfahren und 3-monatige Schutzfrist ist mir bekannt, ich befürchte aber, dass ein Klageverfahren inkl. Schutzfrist evtl. vor Ablauf der Frist enden könnte und ich eine Rente mit deutlich mehr Abschlägen beantragen müsste. Über eine Einschätzung der Rechtslage würde ich mich freuen. Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Arndt,

 

die Feststellung der Schwerbehinderung erfolgt gem. § 2 SGB IX.  Die Zuständigkeit liegt bei den Versorgungsämtern.

Inwieweit ein Vertrauensschutz eingeräumt werden kann, bei fehlerhafter Vorgehensweise im Verfahren, kann nur in einem Widerspruchsverfahren bzw. anschließendem Klageverfahren geklärt werden.

Der Rentenversicherungsträger ist an dem Verfahren nicht beteiligt.

Bitte klären Sie in einem Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe, welche weiteren Möglichkeiten bezogen auf Ihre Versicherungszeiten für eine vorgezogene Altersrente gegeben sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 08.09.2025 | 16:13
Wenn alles dumm läuft sind Sie nicht mehr schwerbehindert und können erst mit 63 und 14,4% Abschlag in Rente gehen. Zeit haben Sie bis dahin ja noch genug um Ihre Kenntnisse aktuell zu halten.
Abwartenam 08.09.2025 | 16:55
Sie wissen doch schon alles Relevante. Eine gesonderten "Vertrauensschutz oder eine Extra-"Schutzfrist" wegen der ATZ gibt es nicht. Also Widerspruch, Klage 1. Instanz, ggf. Klage 2. Instanz. Und dann schauen, wie lange das geht. 1,5 Jahre sind jetzt nicht soooo lange. Dass es gerade bei Krebserkrankungen, wenn sie zum Glück weitgehend überstanden gibt, eine Verringerung des GdB gibt, ist allerdings völlig normal.
abcam 09.09.2025 | 08:59
Reden sie mit ihrem Arbeitgeber. ATZ wird normalerweise vereinbart bis zum frühestmöglichen Beginn einer Rente. Falls die Reduzierung des Behinderungsgrades den Beginn einer frühestmöglichen Rente verschiebt, versuchen sie, den Vertrag zu verlängern.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026