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Experten-Antwort

Angekündigte Reduzierung GdB von 50 auf 20 im Alter von 62 Jahren in Altersteilzeit

von Birgit Arndt08.09.2025 | 16:09
297 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Expertenteam, in 2015 erhielt ich aufgrund einer Lungentumorerkrankung bis zum 31.03.2021 eine mit GdB 50 anerkannte Schwerbehinderung. Im Bescheid stand, dass nach Ablauf der Heilbewährungsphase die Schwerbehinderung von Amtswegen am 01.03.2020 erneut geprüft wird. Da ich bis Ende 2020 nicht angeschrieben wurde, ging ich davon aus, dass die Prüfung intern erfolgte (Adressen meiner Ärzte waren ja bekannt) und stelle einen telefonischen Folgeantrag. Der Ausweis wurde mir auch kurze Zeit später ohne Unterschrift und ohne weitere Hinweise zugeschickt, allerdings bis zum 31.03.2022 befristet. Kurz vorm Ablauf dieser Frist stellte ich wieder einen telefonischen Antrag auf Verlängerung. Diesmal erhielt ich einen Ausweis, der bis zum 31.03.2027 befristet war. Auch in diesem Bescheid gab es keinerlei Hinweise auf weitere erforderliche medizinische Prüfungen. Ich ging wieder davon aus, dass die medizinischen Fragen hierzu geklärt wären. Ich freute mich also, als ich im März 2025 mit meinem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag vom 03.2025-28.02.2027 abschließen konnte, der auf einen Rentenbeginn 01.03.2027 mit einer Altersrente für Schwerbehinderte abgestellt war. Die Rentenabschläge bei dieser Rentenart mit nur noch 3,7 % sind mit meiner Lebensplanung noch vertretbar. Nunmehr stellte sich heraus, dass die Behörde versäumt hat, die medizinische Voraussetzung zu prüfen und hat dieses nunmehr nachgeholt mit dem Ergebnis, dass geplant ist, den GdB auf 20 zu reduzieren. Den Bescheid inkl. Anhörung habe ich letzte Woche erhalten. Ich frage mich, ob ich - da ich im "rentennahen Alter" bin und durch die Altersteilzeitvereinbarung bereits entsprechende Verpflichtungen eingegangen bin - nicht einen Vertrauensschutz bzw. Besitzschutz habe und zumindest auf die Befristung der 50 GdB bis zum 31.03.2027 (Ausweis) vertrauen kann (mir war ja auch leider nicht bekannt, dass der bis zum 31.03.2027 befristete Bescheid ohne medizinische Prüfung erfolgte.) Die Prozedur mit Widerspruch, Klageverfahren und 3-monatige Schutzfrist ist mir bekannt, ich befürchte aber, dass ein Klageverfahren inkl. Schutzfrist evtl. vor Ablauf der Frist enden könnte und ich eine Rente mit deutlich mehr Abschlägen beantragen müsste. Über eine Einschätzung der Rechtslage würde ich mich freuen. Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Arndt,

 

die Feststellung der Schwerbehinderung erfolgt gem. § 2 SGB IX.  Die Zuständigkeit liegt bei den Versorgungsämtern.

Inwieweit ein Vertrauensschutz eingeräumt werden kann, bei fehlerhafter Vorgehensweise im Verfahren, kann nur in einem Widerspruchsverfahren bzw. anschließendem Klageverfahren geklärt werden.

Der Rentenversicherungsträger ist an dem Verfahren nicht beteiligt.

Bitte klären Sie in einem Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe, welche weiteren Möglichkeiten bezogen auf Ihre Versicherungszeiten für eine vorgezogene Altersrente gegeben sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

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3 Antworten

Schadeam 08.09.2025 | 16:13
Wenn alles dumm läuft sind Sie nicht mehr schwerbehindert und können erst mit 63 und 14,4% Abschlag in Rente gehen. Zeit haben Sie bis dahin ja noch genug um Ihre Kenntnisse aktuell zu halten.
Abwartenam 08.09.2025 | 16:55
Sie wissen doch schon alles Relevante. Eine gesonderten "Vertrauensschutz oder eine Extra-"Schutzfrist" wegen der ATZ gibt es nicht. Also Widerspruch, Klage 1. Instanz, ggf. Klage 2. Instanz. Und dann schauen, wie lange das geht. 1,5 Jahre sind jetzt nicht soooo lange. Dass es gerade bei Krebserkrankungen, wenn sie zum Glück weitgehend überstanden gibt, eine Verringerung des GdB gibt, ist allerdings völlig normal.
abcam 09.09.2025 | 08:59
Reden sie mit ihrem Arbeitgeber. ATZ wird normalerweise vereinbart bis zum frühestmöglichen Beginn einer Rente. Falls die Reduzierung des Behinderungsgrades den Beginn einer frühestmöglichen Rente verschiebt, versuchen sie, den Vertrag zu verlängern.
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