Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAls Angestellter wären Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig.
Danke für den Hinweis Ekkat, aber bei Fortitude One habe ich nichts anderes erwartet. Er schwebt halt im 7. Himmel ob seines EM-Rentenanspruchs. Da können solche Fehler schon mal passieren!Hallo Wissensdurst, Ihnen fehlen jetzt 18 Jahre Beitragspflicht in der gesetzlichen RV. Hoffentlich haben Sie anderweitig vorgesorgt. Als Handwerksmeister selbständig nach 18 Jahren wieder ins Angestelltenverhältnis zu wechseln, halte ich aus moralischen Gründen für fast unmöglich. Und wenn doch, dann sind Sie automatisch Pflichtversichert. Und im übrigen müssen gerade Sie privat vorsorgen. Mit freundlichen GrüßenEine Steilvorlage für unseren "Genervter". Er tippt bestimmt schon....
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