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Experten-Antwort

Angestellt oder selbstständig

von Christina11.11.2015 | 10:12
1067 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin schon immer angestellt und arbeite für meinen Arbeitgeber in Vollzeit. Seit vielen Jahren betreibe ich nebenberuflich eine freiberufliche Firma, in die ich jedoch kaum Arbeitszeit investiere, da ich Fachkräfte angestellt habe. Jetzt habe ich gehört, dass es dadurch Probleme mit meinem Status als Angestellte geben kann und ich als Selbstständige eingestuft werden könnte. Ich möchte auf alle Fälle als Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben. Kann es da Probleme geben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Qwertz hat Recht. Der Umstand, dass Sie nebenberuflich selbständig tätig sind, hat auf Ihren Status als in der Rentenversicherung versicherungspflichtiger Beschäftigter keinen Einfluss.

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3 Antworten

qwertzam 11.11.2015 | 12:57
Aber Sie sind doch auch beides: Arbeitnehmerin ("für meinen Arbeitgeber in Vollzeit") UND selbständig tätig ("freiberufliche Firma"). Und daran wird auch niemand zweifeln. Die abhängige Beschäftigung und die selbständige Tätigkeit werden bei der Bewertung der Rentenversicherungspflicht separat voneinander beurteilt. Ggf. kann es aber passieren, dass durch die selbständige Tätigkeit ZUSÄTZLICHE Pflichtbeiträge (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) durch Sie (allein)in die Rentenversicherung einzuzahlen sind. Wenn Sie allerdings - im Zusammenhang mit Ihrer selbständigen Tätigkeit - mehr als einen geringfügig entlohnten Arbeitnehmer beschäftigen, dürfte die Frage nach der Versicherungspflicht als selbständig Tätigkeit eher* verneint werden. *Ausnahmen sind immer möglich: z.B. Gesellschafter-Geschäftsführer, Hebammen, Handwerker,... Hier noch ein paar einfache Verweise zu Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Samuel S.am 11.11.2015 | 21:22
Genau Qwertz hat Recht aber Sie meiner lieber Experte sollten sich mal fragen, ob sie den Spruch kennen, "keinen Arsch in der Hose haben".
icham 12.11.2015 | 12:08
Hallo, sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, sollten Sie sich aber einmal mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Auf den Status (pflicht- oder freiwillig versichert und auf die Höhe der zu zahlenden Beiträge zur KV und PV kann es sehr wohl eine Auswirkung haben.
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