Guten Morgen PeterT,
ich schließe mich meinen „Vorrednern“ an.
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze hat Ihr Bekannter Anspruch auf die Rente aus seinen Angestelltenjahren. Diese sollte ca. 3 Monate vor Rentenbeginn 65+X beantragt werden. Hierfür kann er sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle, das Versicherungsamt bei der Stadt oder Gemeinde oder einen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung wenden.