Hallo Herr Eger,
die Kombination Beschäftigungsverhältnis plus Selbständigkeit kann zur Mehrfachversicherung führen.
Die Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung sind dann grundsätzlich aus jeder einzelnen entstandenen Versicherungspflicht zu zahlen, insgesamt jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_
broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/selbstaendig_wie_rv
_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=20