Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Angst vor Antragstellung - verzweifelt!

von Solk20.10.2014 | 11:23
1685 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Ich muss hier nochmal eine Frage stellen bzgl. LTA. Habe mich an den Integrationsfachdienst gewendet um Informationen zur LTA zu bekommen. Mir wurde auf der Reha zu einer LA geraten, leider wurde mir aber darüber nichts weiter erzählt. Außer, dass es sich bei mir um eine Wiedereingliederung an einen anderen Arbeitsplatz ein gleichen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) aber nicht im gleichen Bereich handelt. Nun hat mich der IFD dahingehend informiert, dass (auf Grund meines Alters) für mich keine Umschulung mehr möglich ist. Das war mir schon klar. Sollte ich einen solchen Antrag stellen, würde ich wenig Aussicht auf Erfolg haben, wenn ich meinen derzeitigen Beruf nicht mehr im gleichen Bereich ausüben könne es sehr schwierig werden könnte. Auf Grund einer fehlenden Ausbildung, trotzdem ich diesen Beruf schon seit 20 ausübe, könnte ich mit hohe Wahrscheinlichkeit damit rechnen einen ablehnenden Bescheid zu bekommen. Sollte wider Erwarten die LTA bewilligt werden und der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz für mich haben wäre es ebenso möglich, dass ich eine Kündigung bekomme. Davor habe ich große Angst. Vor einigen Tagen traf ich mich mit Kolleginnen und es wurde natürlich auch viel über die Begebenheiten des Alltags gesprochen und ich stellte wiederholt für mich fest, dass es mir - nur schon vom hören sagen - ganz mulmig wird, wenn ich daran denke in zwei Wochen wieder anfange zu arbeiten (Hamburger Modell). M.E. hat es früher mal geheissen, dass wer mehr als 5 Jahre in dem gleichen Beruf tätig ist, dieser auch als Beruf anerkannt wird. Ich habe Angst den Antrag zu stellen, weil ich nicht riskieren möchte eine Kündigung zu bekommen. Ich möchte doch gerne an einer anderen Stelle arbeiten. Vielleicht hat jemand ernst gemeinten Rat. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Solk",

in Ihrem Beitrag werden ein wenig die verschiedenen Dinge durcheinander gewürfelt. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation erhalten und diese bereits durchgeführt. Leider haben Sie nicht angegeben, wer Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger) dieser Rehabilitationsleistung war. Sollte der Rentenversicherungsträger Kostenträger dieser medizinischen Rehabilitationsleistung gewesen sein, erhält der Rentenversicherungsträger nach Abschluss der Leistung einen Entlassungsbericht seitens der Rehabilitationseinrichtung. In diesem steht bereits, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) geprüft werden sollen. Insofern wäre hier zunächst Ihr Rentenversicherungsträger und nicht der Integrationsfachdienst Ihr richtiger Ansprechpartner.

Ihre Ausführungen legen die Vermutung nahe, dass die Rehabilitationseinrichtung Ihnen empfohlen hat, prüfen zu lassen, ob bei ihrem jetzigen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) eine Umsetzung an einen anderen leidensgerechten Arbeitsplatz möglich ist. Hierbei wird geschaut, ob es bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber eine Tätigkeit (Arbeitsplatz) mit Tätigkeitsmerkmalen gibt, die Sie Ihrem Leiden entsprechend ausüben können. Dies kann dann zum Beispiel auch erreicht werden, in dem Sie entsprechende Lehrgänge besuchen oder der neue Arbeitsplatz mit entsprechenden Hilfsmitteln versehen wird.

Dies hat mit einer qualifizierten Umschulung überhaupt nichts zu tun. Insoweit ist die Aussage des Integrationsfachdienstes irreführend.

Bezüglich ihrer Ausführungen hinsichtlich der Wiederaufnahme Ihrer bisherigen Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell verhält es sich so, dass damit einfach nur ausgesagt wird, dass Sie Ihre bisherige Arbeit / Tätigkeit zunächst für 2, dann 4, dann 6 und schließlich 8 Stunden täglich ausüben, wobei sich die tägliche Stundenzahl im Wochenrhythmus bzw. 2-Wochenrhythmus entsprechend erhöht. Durch diesen langsamen Wiedereinstieg in die Arbeit auf Ihrem bisherigen Arbeitsplatz will man erreichen, dass sich die Belastungen langsam steigern und Sie auf Dauer wieder Ihre bisherige Arbeit ausüben können.

Angst vor einer Kündigung sind erfahrungsgemäß unbegründet. Vielmehr will man Ihnen ermöglichen einen leidensgerechten Arbeitsplatz bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber zu erhalten und davon profitiert der Arbeitgeber ja genau so.

Zunächst sollten Sie kurzfristig mit Ihrem Rentenversicherungsträger Kontakt aufnehmen und die Möglichkeiten zum beruflichen Wiedereinstieg abklären.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Ihr Experte

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

zoranrstam 20.10.2014 | 11:29
Hallo Solk. Erst Mail, wir alt sind sie? Was Haben sie gearbeitet? Dann eine Antwort möglich. Gruss Zoran
Solkam 20.10.2014 | 11:43
Hallo Zoran, ich bin fast 59 und arbeite als Schulsekretärin. Gruß Solk
zoranam 20.10.2014 | 11:53
Hallo. Dann werden Sie wohl kaum auf einen anderen Arbeitsplatz verwiesen werden denn vor 1961 geborene haben einen bestandsschutz wegen Brufsunfähigkeit. Lesen sie bitte dazu im Internt Geben sie bei google Bestandsschutz Berufsunfähigkeit vor 1961 geborene ein. Gruss Zoran
???am 20.10.2014 | 11:56
Irgendwie verstehe ich Ihr Problem nicht. Ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst kündigt nicht wegen eines LTA-Antrages, wohl aber, enn er zum Schluss kommt, dass er seinen Arbeitnehmer nicht mehr einsetzen kann. Was heißt das jetzt für Sie? 1. Sie lassen sich weiter krank schreiben, bis das Krankengeld ausläuft, versuchen sich dann noch mit einem EM-Rentenantrag und Alg über Wasser zu halten (nach Ihrer Schilderung liegt ja keine Erwerbsminderung vor) und stehen dann irgendwann mit Alg 2 oder ohne Sozialleistungen da. Können Sie sich das leisten bzw. haben Sie dann vieleicht bereits Anspruch auf Altersrente? 2. Sie fangen an Ihrem alten Arbeitsplatz wieder an, quälen sich durch und schädigen vermutlich Ihre Gesundheit stärker bis Sie entweder einen Anspruch auf Alterrente oder Erwerbsminderung haben. Ob Ihnen Ihre Kollegen und Ihre Chefs das danken, weiß ich nicht. 3. Sie reden mit Ihrem Arbeitgeber wegen Ihrer gesundheitliche Problem und fragen nach einer Umsetzung. Ob die möglich ist und wie er reagiert kann keiner vorhersagen. Seine Reaktion ist aber unabhängig von der Frage, ob Sie einen LTA-Antrag gestellt haben. Mein persönlicht TIP: Gehen Sie erstmal zu Ihrem Personalrat. Sie sind bestimmt nicht die/der Erste mit so einem Problem.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026