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Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

von johanniskraut09.05.2008 | 20:30
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Guten Tag, ich bin an Depressionen, Knie- und HWS-Beeinträchtigungen, sowie am Malignen Melanom 2007 operiert und in der Nachsorge. Ein Erwerbsminderungsrentenantrag wurde im Januar abgelehnt, obwohl in den oben zitierten Anhaltspunkten eine 50% Erwerbsminderung nur für den Hautkrebs vorgeschlagen ist. Was kann ich tun,Widerspruch ist eingelegt, aber es wird nicht auf meine disbezügliche Frage geantwortet. Danke im voraus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ob Sie einen GdB oder eine MdE von 50 % haben, ist im Rentenrecht grundsätzlich erst einmal unerheblich. Entscheidend ist Ihr Leistungsvermögen auf dem ALLGEMEINEN Arbeitsmarkt, also grundsätzlich für jede Art von Tätigkeit.

Teilweise oder voll erwerbsgemindert im Sinne des Rentenrechts ist derjenige, der wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 6 bzw. 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Wenn Sie der Meinung sind, Ihr Rentenversicherungsträger hat bei der Bearbeitung Ihres Rentenantrags Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nicht entsprechend gewürdigt, dann besprechen Sie dieses doch mit Ihrem/Ihren behandelnden Arzt/Ärzten. Vielleicht sind diese Ihnen bei der Begründung Ihres Widerspruchs von medizinischer Seite aus behilflich.

Wie "Frank Morris" bereits erwähnt hat, gilt die von Ihnen erwähnte Richtlinie "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)" für das Schwerbehindertenrecht, nicht im Rentenrecht.

6 Antworten

Schadeam 09.05.2008 | 21:20
wer hat "50% für den Hautkrebs" vorgeschlagen? Was ist damit gemeint? Meine Sie eine Schwerbehinderung? Das würde aber nicht gleichbedeutend mit der Rente sein - eine Erwerbsminderungsrente fordert andere Bedingungen als eine Schwerbehinderung! Das sollten Sie sich von Ihren Ärzten erklären lassen, die können Sie auch bei der Widerspruchsbegründung unterstützen, wenn Sie (und die Ärzte) meinen, dass Sie - egal welche Arbeit - nichts mehr arbeiten können.
johanniskrautam 11.05.2008 | 20:51
Die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" ist 2008 aktualisiert erschienene Arbeitsgrundlage des Ministerium für Arbeit und Soziales für Gutachterärzte. Man kann es downloaden bei der Internetseite des Bundesmin. für Arb. u. Soziales. Dort stehen, sowohl für die Schwerbehinderten- als auch für die Erwerbsminderungsbeurteilung jeweils diese 50 % für meinen Tumorart zutreffend.Siehe Einleitung, Seite 46/47 sowie S. 110/111 Wer kennt und arbeitet eigentlich mit diesen Richtlinien??
Frank Morrisam 12.05.2008 | 07:47
Nachtrag : Im übrigen sind diese Richtlinien rein theoreticher Natur. In der Praxis laufen diese Begutachtungen meistens komplett anders ab ++
Frank Morrisam 12.05.2008 | 07:43
Diese Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit gelten im SCHWERBEHINDERTENRECHT und bei SOZIALENENTSCHÄDIGUNGEN und ni c h t im Rentenrecht bei Prüfung einer EM-Rente. Prozente gibt es bei einer EM-Rente nicht. Alles klar ???
Realistam 12.05.2008 | 16:02
Ein GdB oder MdE von 50 % bedeutet noch lange nicht, dass Sie auch erwerbsgemindert im rentenrechtlichen Sinn sind. Volle EM läge erst bei einem Leistungsvermögen auf dem ALLGEMEINEN Arbeitsmarkt von unter drei Stunden täglich vor und teilweise EM bei einem Leistungsvermögen zwischen drei und unter sechs Stunden.
Realistam 12.05.2008 | 15:51
Diese Richtlinien sind grobe Orientierungshilfen für alle Gutachter, die sozialmedizinische Leistungsbeurteilungen erstellen. Wie Sie der ausführlichen GdB-Tabelle entnehmen können, reichen die GdB-Werte bei manchen Krankheitsbildern von 0 - 100 %. Die Gutachter haben also, trotz dieser Richtlinien, einen gewaltigen Ermessensspielraum.
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