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Anhebung EP nach § 70 (3a) SGB VI Teil 2

von Mick27.08.2020 | 18:43
134 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, zur alten Anfrage kann ich leider keine Antworten mehr erstellen, des halb hier "Teil 2" Nun hatte ich an die DRV online um Formular gebeten, damit die Kinderpflegezeiten berücksichtigt werden. Hat auch funktioniert. Formular ausgefüllt, Belege dazugetan und hier vor Ort bei der Beratungsstelle eingeworfen. 2 Wochen später kam nun ein Feststellungsbescheid. Ist praktisch eine Rentenauskunft... Hab die Verläufe mal mit der Auskunft vor einem Jahr verglichen und festgestellt, dass die Verläufe identisch sind, außer dass jetzt ein Jahr mehr hinterlegt ist und bei den relevanten Jahren das Wort "Kinderpflegezeit" ergänzt wurde. Allerdings nicht mit einem Betrag hinterlegt. Berücksichtigt sind die Zeiten allerdings, da ich jetzt plötzlich etwa 3 EP mehr habe, wie ich ohne die Kinderpflegezeit gehabt hätte. Das entspricht auch dem, was ich mir ausgerechnet hatte. Problem ist, ich kann die Rechnung nicht nachvollziehen. Kann es sein, dass diese Zeiten nicht im Verlauf hinterlegt werden, aber "im Hintergrund" berechnet werden? Bin da etwas ratlos. Wäre super nett, wenn Jemand was dazu sagen könnte.

7 Antworten

W°lfgangam 27.08.2020 | 19:47
Hallo Mick, Sie fordern eine Rentenauskunft MIT allen Berechnungsanlagen (werden regelmäßig nicht mehr zugeschickt) an (schriftl./telef. /E-Mail <- hakt manchmal in der Erledigung ;-)), dann können Sie den Berechnungsweg und die Ermittlung der EP nachvollziehen. Gruß w.
Mickam 27.08.2020 | 21:07
Sie fordern eine Rentenauskunft MIT allen Berechnungsanlagen (werden regelmäßig nicht mehr zugeschickt) an....
Ich habe bisher noch nie eine Rentenauskunft mit nachvollziehbarer Berechnung erhalten. In der Anlage, die sich "Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte" nennt, ist nur die Formel erläutert und an Ende ist ein Ergebnis dargestellt. Daraus kann man nun nicht erkennen, für welches Jahr wieviel Punkte errechnet worden sind.
Lesen und Verstehenam 27.08.2020 | 21:10
Zitat von Mick anzeigen
Ich habe bisher noch nie eine Rentenauskunft mit nachvollziehbarer Berechnung erhalten. In der Anlage, die sich "Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte" nennt, ist nur die Formel erläutert und an Ende ist ein Ergebnis dargestellt. Daraus kann man nun nicht erkennen, für welches Jahr wieviel Punkte errechnet worden sind.
Ist das so schwer zu verstehen? Die angeführten Berechnungsanlagen werden nur noch auf gesonderte Anforderung übersandt. Ist es jetzt klarer?
KSCam 27.08.2020 | 21:10
Dann fordern Sie das doch einfach an, so wie der Vorredner bereits angeregt hat. Ist doch nicht sooo schwer, oder?
W°lfgangam 27.08.2020 | 21:20
Hallo Mick, eine Rentenauskunft erhalten Sie regelmäßig ab Alter 55 zugesandt/seit 3 Jahren aber 'ausgedünnt' und nicht mehr mit Berechnungsanlagen versehen /hat die DRV 'eingespart', das auch aus gutem/nachvollziehbarem Grund. Unabhängig davon können Sie eine 'Premium'-Rentenauskunft auch jederzeit von der DRV anfordern. Gruß w.
-am 28.08.2020 | 06:50
Hallo Mick, für die zusätzlichen Entgeltpunkte nach § 70 Abs. 3a SGB VI wurde kein Beitrag gezahlt, daher kann im Versicherungsverlauf auch kein entsprechender "Betrag" ausgewiesen werden. Sie können nochmals eine Rentenauskunft MIT Berechnungsanlagen beantragen. In den Berechnungsanlagen können Sie dann die Bewertung der Kinderpflegzeiten nachvollziehen (siehe auch vorherige Antworten). Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Mickam 28.08.2020 | 10:27
Hallo. und danke für die Hinweise ! War mir schlicht unbekannt, dass es so eine "Premium- Auskunft" gibt, die man beantragen kann. daher reagierte ich etwas ungläubig. Und danke für die Erklärung, warum im Verlauf keine Zahlen zur Kinderpflegezeit auftauchen. Klingt sehr logisch.
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