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Anhebung Hinzuverdienst auf Minijobhöhe? (400Eu)

von Daniela28.02.2008 | 21:07
1260 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, gestern erzählte mir mein Versicherungsberater, dass in den nächsten Tagen (heute?) die Anhebung des Hinzuverdienstes auf Minijobhöhe beschlossen werden soll, Rentner unter 65 also 400Eu statt wie bisher 345Eu hinzuverdienen dürfen. Gibts da schon Neuigkeiten????

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

rückwirkend ab 1.1.2008 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze auf 400,00 Euro angehoben. Für alle Rentner die das 65 Lebensjahr noch nicht vollendet haben gilt diese Hinzuverdienstgrenze.

2 Mal im Kalenderjahr darf diese Grenze bis zum Doppelten überschritten werden .

5 Antworten

Amadéam 28.02.2008 | 22:59
Die Neuigkeit können Sie hier nachlesen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
gelinkteram 29.02.2008 | 00:38
........ein einfaches "JA" hätte bereits genügt. Aber Sie müssen natürlich wieder mal einen total überflüssigen, nervigen Link veröffentlichen.
Happyam 29.02.2008 | 07:42
Hallo Daniela, ja, es sind max. 400.- € als zulässiger Hinzuverdienst erlaubt. Und nachlesen können Sie das, wie von Amadé beschrieben... by the way.. vorher lag der Hinzuverdienst bei 350.- € (bis 31.12.2007) und (ursprünglich) 355.- ab 01.01.2008 LG Happy ach und "gelinkter" ein einfaches "JA" wäre hier meiner Meinung nach etwas spärlich gewesen.
Brilleam 29.02.2008 | 12:27
Hallo Experte, im BGBl I Nr. 6 vom 29. Februar 2008 steht es leider noch immer nicht drin - somit ist es noch kein gültiges Recht!
***am 29.02.2008 | 21:14
Es wird von den Rentenversicherungsträgern bereits seit mehreren Wochen so veröffentlicht und kein vernünftiger Mensch hat Zweifel, dass es auch so in Kraft treten wird. Verwirren Sie doch bitte die Fragesteller mit Ihrem formaljuristischen Pseudowissen nicht unnötig. Selbst in den Rentenbescheiden der Deutschen Rentenversicherung ist die rückwirkend zum 01.01.2008 maßgebliche Entgeltgrenze von 400,- Euro bereits angegeben.
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