Hallo Jenny,
wenn Sie sich am 28.09.2010 arbeitslos melden, können Ihnen wieder Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit angerechnet werden. Damit wäre sowohl der August als auch der September mit einer Anrechnungszeit belegt. Sie hätten also keine Lücke im Versicherungsverlauf. Anrechnungszeiten werden bei der 35jährigen Wartezeit berücksichtigt. Auch Ihr Erwerbsminderungsschutz wäre weiterhin gegeben.