Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Anonyme Beratung

von Anonymus10.04.2007 | 20:41
3448 Ansichten
33 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Liebe Experten, ist es möglich, dass ich mich anonym in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV Bund oder der DRV Regionalträger beraten lassen kann? mfg Anonymus

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 11.04.2007 | 15:33

Den bereits vorhandenen Beiträgen zu der gestellten Frage kann nur zugestimmt werden. Es gibt zwar keine gesetzliche Vorschrift, durch welche es Mitarbeitern in Auskunfts- und Beratungsstellen untersagt wäre, auf anonyme Anfragen hin allgemeine Auskünfte zu erteilen, einen Sinn macht das aber nicht.

Will ein Versicherter gezielt beraten werden, ist die Kenntnis des genauen Sachverhalts Voraussetzung und damit unter Beachtung der Vorschriften über den Datenschutz auch seiner Person. Im Übrigen ist es wohl auch ein Gesetz der Höflichkeit, sich seinem Gesprächspartner vorzustellen. Der Ratsuchende will schließlich auch wissen, wer ihn beraten hat, um sich später auf die gegebene Auskunft berufen zu können.

32 Antworten

Belsazeram 10.04.2007 | 22:06
warum wollen oder müssen Sie anonym bleiben? Wenn Sie aus gewichtigem Grund eine Beratung möchten, ist das ihr gutes Recht.Oder haben Sie dunkle Schattenseiten?..Sie müssen sich doch nicht verstecken! Sie haben das Recht auf Beratung.
KSCam 10.04.2007 | 21:40
und wie stellen Sie sich so eine anonyme Beratung vor? Sie kommen ohne Unterlagen und ohne Ihren Namen zu nennen zur Beratung, tischen dem Berater irgendeine "Story" auf, und erwarten dann eine perfekte Beratung? Und meinen dann die Qualität der Arbeit der Berater beurteilen zu können? Sorry, so ein Blödsinn geht doch völlig an der Realität vorbei. Da können Sie gleich an die Bildzeitung oder ans Goldene Blatt schreiben. Mit so was vergeuden Sie m.E. sowohl Ihre Zeit als auch die des Beraters, denn Sie erhalten maximal eine neutrale Pauschalantwort auf eine pauschal gestellte Frage. Aber vielleicht täusche ich mich ja auch und bin "völlig daneben" und irgend ein "Rechtskundiger" erklärt hier im Forum auch noch, dass das das "einzig Wahre" sei.
Hinterhältigeram 11.04.2007 | 07:13
Sicher wollen Sie insgeheim wissen, ob jemand anderes einen Anspruch auf Rente etc. hat. Dann sollten Sie sich einfach von diesem seine RV-Nummer und eine schriftliche Vollmacht geben lassen. Nehmen Sie dann IHREN Personalausweis, damit Sie sich als der Bevollmächtigte ausweisen können und suchen Sie eine Beratungsstelle auf. Dann lassen Sie Ihre/seine Fragen schriftlich aufnehmen und ER bekommt eine schriftliche Antwort darauf. So können Sie sicher sein, dass die Beratung auch "fruchten" wird. Eine andersartige "anonyme" Beratung führt ins Leere, wobei Sie selbst dann nicht einmal wissen, ob das, was Ihnen der Berater "erzählt", auch "Hand und Fuss" hat und auf Ihren oder den Fall eines Bekannten auch 100%ig zutrifft. Für allgemeine Fragen, greifen Sie zum Telefonhöhrer und stellen Ihre Fragen telefonisch.(allgemeine Fragen zu Rentenansprüchen/Voraussetzungen etc.).
"Rechtskundiger"am 11.04.2007 | 12:07
Schade, dass bislang noch kein Experte auf diese Frage geantwortet hat. Als „Rechtskundiger“ sehe ich eigentlich kein Problem, sich anonym in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV Bund oder der DRV Regionalträger beraten zu lassen. Wenn einem Versicherten allgemeine Antworten genügen und keine detaillierte Einzelfallberatung gewünscht ist, sollten sich auch die DRV-Mitarbeiter/innen in der Lage sehen, diese Beratung „anonym“ zu leisten. Es muß z.B. möglich sein, sich allgemein über die Folgen eines Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze beraten zu lassen, ohne zuerst seine Versicherungsnummer auf den Tisch packen zu müssen. Ich beurteile die Qualität der Arbeit der DRV-Berater primär danach, welchen Nutzen der Versicherte daraus zieht und nicht welchen Nutzen der Rentenversicherungsträger davon hat. Ob das der Vorgesetze des Beraters, der die Beurteilungen für die Personalakte abgeben muß, auch so sieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn Anonymus vermutet, dass der DRV ein Fehler zu seinen Gunsten unterlaufen ist und/oder keine „schlafenden Hunde wecken“ möchte, sollte er besser einen unabhängigen Rentenberater konsultieren. Wer sich in derartigen Fällen zuerst (oder ausschließlich) von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DRV beraten läßt, den bestraft womöglich nicht nur das Leben!
"Rechtskundiger"am 11.04.2007 | 16:56
Naja, so kann man es auch sehen. „Es gibt zwar keine gesetzliche Vorschrift, durch welche es Mitarbeitern in Auskunfts- und Beratungsstellen untersagt wäre, auf anonyme Anfragen hin allgemeine Auskünfte zu erteilen, einen Sinn macht das aber nicht.“ Man hätte auch antworten können, gem. § 14 SGB I hat jeder Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten und dieser Anspruch ist nicht im geringsten davon abhängig, dass der Name genannt wird. Ob es Sinn macht, entscheidet zunächst der Versicherte selbst und nicht der Berater. Es bleibt dem Versicherten unbenommen, im Laufe des Beratungsgespräches seine Identität zu offenbaren, falls eine genaue Kenntnis des individuellen Sachverhalts notwendig wird. Wenn der Versicherte sich z.B. allgemein über die Folgen eines Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze beraten lassen möchte, ist es unerheblich, ob er Meier, Müller oder Schulze heißt. Einen Sinn macht anonyme Beratung immer dann, wenn der Versicherte eventuelle negative Konsequenzen befürchten muß. Ob diese zu befürchten sind, weiß der Versicherte am Ende der Beratung, nicht am Anfang. Wie reagiert denn ein Mitarbeiter der A+B-Stelle, wenn sich im Beratungsgespräch herausstellt, dass der Versicherte seit geraumer Zeit die Hinzuverdienstgrenze überschreitet? Jeder Versicherte ist selbst für sein Tun und Unterlassen verantwortlich. Also auch dafür, ob und wann er dem RV-Träger Informationen mitteilt. Tut er es nicht, obwohl er dazu verpflichtet ist, hat er die daraus resultierenden Konsequenzen zu tragen. Das verstehe ich unter „Eigenverantwortung“. Ich will hier nicht aus einer Mücke einen Elefanten machen. Aber wenn jemand im Forum höflich nach der Möglichkeit einer anonymen Beratung (aus welchen Gründen auch immer) fragt und als Antwort bekommt, so ein Blödsinn gehe doch völlig an der Realität vorbei, da könne er gleich an die Bildzeitung oder ans Goldene Blatt schreiben, dann ist das m.E. eine Zumutung. Ein DRV-Experte, der derartigen Statements auch noch zustimmt, hatte um 15:33 Uhr wohl schon einen langen Arbeitstag hinter sich.
Unbekanntam 11.04.2007 | 21:21
Diesem Zitat kann ich mich nicht anschließen: "...Im Übrigen ist es wohl auch ein Gesetz der Höflichkeit, sich seinem Gesprächspartner vorzustellen..." Grundsätzlich schließe ich mich dem Experten an, aber dieses Aussage ist meiner Meinung nach "voll daneben". Schließlich werden hier im Forum auch vom Experten die Fragen Anonym beantwortet.
"Rechtskundiger2"am 11.04.2007 | 23:30
Korrekt! Beim Anwalt kann man alles offenlegen, der unterliegt der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Bei den Systembeamten und -angestellten nicht. Da wird gleich alles notiert und gespeichert, um dann später eventuell verwendet zu werden. Anonymus - identisch mit "Rechtskundiger2" ging es bei der Frage um die Tatsache, daß bei Frührentenberatung bzw. Reahabilitationsberatung der Ratsuchende Tatsachen offenbart, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, aber dann, wenn er eine A+B-Stelle aufgesucht hat und dort plaudert, nur dem minderwertigem Sozialdatenschutz unterliegen. Während der Arzt eine Straftat begeht, wenn er offenbart, begeht der A+B-Stellen-Berater nur eine Ordnungswidrigkeit ... Es könnte aber auch sein, daß der Ratsuchende eine Entziehungskur möchte und der Sachbearbeiter nach seinem Pflichtverständnis gleich die Verwaltungsbehörde informiert, weil der "Säufer" ja nen Führerschein und ein Auto hat ...
Anonymusam 11.04.2007 | 23:53
Lieber Experte, " Im Übrigen ist es wohl auch ein Gesetz der Höflichkeit, sich seinem Gesprächspartner vorzustellen." In welchem Buch des SGB steht dieses Gesetz? " unter Beachtung der Vorschriften über den Datenschutz auch seiner Person." Welche Vorschriften meinen Sie? Ist es nicht so, dass der Sozialdatenschutz löchrig wie ein Schweizer Käse ist? Unterliegen die Berater der A+B-Stellen dem § 203 StGB? Wenn nicht, wäre man blöd denen Gesundheitsdaten zu offenbaren, weil der Schutz durch das SGB X wesentlich schlechter ist. mfg Anonymus
Mam 12.04.2007 | 13:45
Und genau diese "Anonymen" beschweren sich dann im Nachhinein über die Qualität der Beratung.... Glauben sie ernsthaft, dass sich auch nur ein Berater für Ihre "Tatsachen, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen" interessiert, geschweige denn für eine Beratung bzgl ""Frühverentung" braucht ? Aber grundsätzlich kann sich jeder anonym beraten lassen, er darf halt dann auch nur allgemeine Auskünfte erwarten,.
Anonymusam 12.04.2007 | 14:03
"Glauben sie ernsthaft, dass sich auch nur ein Berater für Ihre "Tatsachen, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen" interessiert, geschweige denn für eine Beratung bzgl ""Frühverentung" braucht ? " Das liest sich aber in den Formularen und bzgl. den Speicherinhalten der Versichertenkonten gänzlich anders. "Aber grundsätzlich kann sich jeder anonym beraten lassen, er darf halt dann auch nur allgemeine Auskünfte erwarten,." Aha, da schnappt dann der Beamte oder SoziVersFAng gleich ein? Korrekte? Beratung gibt also nur gegen Aufgabe des Datenschutzes?
Ehrlicheram 12.04.2007 | 14:20
Bitte berücksichtigen Sie, das ein Berater behmüht sein sollte richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. In vielen Fällen können aber kleine Details, bei denen der Fragende denkt sie sind unwichtig, zu einem anderen Beratungsergebnis führen.
TCKam 12.04.2007 | 15:11
Es ist doch glasklar. Eine individuelle Beratung ist ja wohl selbstverständlich nur möglich, wenn man die relevanten Fakten kennt. Sind diese nicht bekannt können nur allgemeine und unverbindliche Auskünfte (also kein Beratung im engeren Sinn) gegeben werden. Würde der Ratsuchende aber tatsächlich alle relevanten Fakten kennen, wäre wohl auch kein Beratung notwendig.
Mam 12.04.2007 | 14:39
Individuelle Auskünfte können "Anonymen"nun mal nicht gegeben werden, dass hat nichts mit eingeschnappt sein zu tun... Das macht doch eine Beratung nicht inkorrekt *kopfschüttel* Und dass man für Beratungen Formulare braucht ist mir auch gänzlich neu...
Anonymusam 12.04.2007 | 17:37
Und dieses kleine Detail besteht im Namen und der Versicherungsnummer? Glauben Sie doch selber nicht.
Anonymusam 12.04.2007 | 17:38
Um individuell beraten zu können braucht man den Namen? Glauben Sie doch selbst nicht.
Anonymusam 12.04.2007 | 17:39
"Eine individuelle Beratung ist ja wohl selbstverständlich nur möglich, wenn man die relevanten Fakten kennt. " Ein ganz wesentliches Faktum ist dann der Name samt Versicherungsnummer? Glauben Sie das wirklich?
Mam 12.04.2007 | 17:47
Hab ich nie behauptet... Nur kann man ohne entsprechende Daten (Wartezeiten, 3/5 Belegung, Anwartschaftserhaltung seit 1984 etc) nur allgemein beraten, aber was individuell für den Ratsuchenden zutrifft geht eben in dem Umfang dann nicht. Wollen, oder können sie das nicht verstehen ?
Mam 12.04.2007 | 17:52
Nein, aber vielleicht die Versicherungsbiografie ?
Anonymusam 12.04.2007 | 21:53
Da jedermann gemäß § 25 SGB X ein komplettes Einsichtsrecht in seine gespeicherten Sozialdaten hat und auch das Recht hat Kopien von den Dateien und Akten einschließlich der eventuell vorhandenen ärztlichen Unterlagen (nur der Arzt bzw. die ärztliche Abteilung darf die haben) anzufertigen, ist Ihr Einwand widerlegt. Name und Versicherungsnummer läßt sich schwärzen. Unsereiner tut sowas mit Scanner und Bildbearbeitung und anschließendem Ausdruck. Was also spricht gegen eine anonyme Beratung?
Anonymusam 12.04.2007 | 21:48
Wird einem ja ausgedruckt zugeschickt. Oder man kann es sich ausdrucken lassen, bei jeder A&B-Stelle (allerdings auch wieder datenschutzrechtlich sehr bedenklich!!!). Identifizierungsmerkmale schwärzen per Scanner und Bildbearbeitung ist doch kein Problem. Wo sehen Sie also das Problem hinsichtlich der Beratung?
Genervteram 13.04.2007 | 02:03
......versuchen Sie es doch ganz einfach ! Haben Sie irgendetwas zu verbergen, oder was bezwecken Sie mit Ihrer eigenartigen Frage ? Man kann es mit dem Datenschutz auch mächtig übertreiben ! Viel Erfolg !
Ehrlicheram 13.04.2007 | 07:05
Glauben Sie die Mitarbeiter sind Ihre persönlichen Prügelknaben? Jahrelang werden Versichertenkonten geführt um schnell und einfach auf die Daten zugreifen zu können und dann kommen Sie und wollen Ihren Versicherungsverlauf in Papierform vorbringen! Eine Anonyme Beratung macht im übrigen keinen Sinn, die MA der Rentenversicherung (im übrigen auch private Versicherungen(z.B. LV,BU,...) usw..) fragen nur nach den relevanten Daten. Sollten Sie durch vorenthalten von Daten eine für Sie günstigere Entscheidung herbeiführen betrügen Sie nicht in Erster Linie die MA sondern die Versichertengemeinschaft.
Mam 13.04.2007 | 09:58
Nur müßen sie eben, um den Ausdruck zu erhalten auch Ihre Versicherungsnummer angeben..... Sie drehen sich im Kreis...
Genervteam 13.04.2007 | 10:35
Was hat ein Mitarbeiter der DRV davon, wenn er die Daten weiß? NICHTS!!! Denn er geht nur seinem job nach und berät Sie, mehr nicht! Meinen Sie es interessiert mich, was meine Kunden in Ihrer Freizeit machen? Weiß auch ehrlich gesagt nicht was Sie mit dieser Diskussion hier bezwecken wollen. Wenn Sie ne anonyme BEratung wolle, dann gehen Sie zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle und fordern Sie diese. Aber bitte meckern Sie danach dann in diesem Forum nicht, dass Ihnen die Auskunft zu allgemein war.
Anonymusam 13.04.2007 | 16:35
Wie bei einer anonymen Beratung "Betrug" herauskommen soll ist mir schleierhaft. Und was die Rentenkontendaten und sonstigen Daten betrifft, die elektronisch gespeichert sind, so hat jeder Anspruch auf einen Ausdruck in Papierform. Außerdem sollten Sie Ihre Mitmenschen nicht unter Generalverdacht stellen. Denn was Sie mir zutrauen, trauen die Ihnen dann auch zu.
Anonymusam 13.04.2007 | 16:41
Zunächst einmal besorgt man sich die Unterlagen in der Stadt X. Und in den Beratungsstellen der Städte Y,Z ... läßt man sich dann beraten. Anonymisieren ist überhaupt kein Problem.
Anonymusam 13.04.2007 | 22:37
"Wenn Sie ne anonyme BEratung wolle, dann gehen Sie zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle und fordern Sie diese." Die wurde mir ohne Angabe plausibler Gründe verweigert. Und hier spielt sich dasselbe Theater ab.
Anonymusam 13.04.2007 | 22:30
"Haben Sie irgendetwas zu verbergen, oder was bezwecken Sie mit Ihrer eigenartigen Frage ?" Sie haben also nix zu verbergen aus Ihrem Privatleben? Wie war das noch im Puff in der "Herbertstraße in HH" oder in der Brennerstraße auf dem "Babystrich" und der anschliessenden Behandlung wegen ... ? (Rein fiktiv unterstellt)
Genervteram 14.04.2007 | 03:05
Für "Puff - Besuche" interessiert sich der Rentenberater nicht. Sie sollten vielleicht erst einmal einen Psychiater aufsuchen ! Gute Besserung !
Unbekannteram 14.04.2007 | 22:48
Hallo Anonymus, wenn Sie unbedingt was zu verbergen haben, dann gehen Sie zu einem privaten Rentenberater. Wer nicht hören will, muss halt dann eben zahlen. Beides gibt es nicht.
Anonymusam 15.04.2007 | 10:08
Haben Sie Ihre Ausbildung oder Ihre Sozialisation in einem totalitären Staat erhalten, in dem sich die "Staatsdiener" nicht an Recht und Gesetz halten müssen? Welches Gesetz schreibt vor, dass für eine Beratung nach den Vorschriften des SGB I der Ratsuchende sich zu identifizieren hat? Wenn es das nicht gibt, handelt der "Berater" willkürlich. Ich gehe davon aus, dass es kein Gesetz gibt. Wenn es das nämlich gäbe, hätte das hier schon jemand ausgebuddelt.
Mam 16.04.2007 | 14:56
Wenn jemand mit einem geschwärzten Versicherungsverlauf kommt, woher soll denn der Berater wissen, ob sie auch die Person zu diesem VVL sind ? Und mit welcher Berechtigung erwarten sie dann Auskünfte, die sich auf diesen (vielleicht gar nicht Ihren ?!?) Versicherungsverlauf beziehen ? Na sie müßen aber wirklich ernsthafte Probleme und so richtig düstere Eckern in Ihrem Leben durchwandert haben... Gute Besserung.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026