Hallo Sieglinde,
den Ausführungen von Tante Charlie schließen wir uns an.
Die Rückübertragung erfolgt in der gleichen Höhe wie der im seinerzeit durch geführten Versorgungsausgleich festgestellten Höhe der Entgeltpunkte. Genaueres erfahren Sie über die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers.