Guten Morgen, Elisabeth,
einmalig anzurechnendes Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft wird ab dem Monat der Zahlung für 12 Monate angerechnet.
Den Nachweis darüber sollten Sie nach Erhalt sofort Ihrem Rentenversicherungsträger zukommen lassen.
Die pauschale Kürzung für diese Einnahmen (auf einen pauschalisierten Nettobetrag) liegt bei 39,8%.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung