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Experten-Antwort

Anrechnug als Grubenjahre

von Karl Petersen13.07.2017 | 07:24
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Hallo zusammen, in meinem Rentenbescheid scheint die Anerkennung eines anerkannten Arbeitsunfalls unter Tage zu fehlen: Ich war nach meinem Studium von 9/78 – 12/79 Steiger in einem VEB Kalibergaubetrieb unter Tage. Nach einem anerkannten Arbeitsunfall wurde ich nach ÜBER Tage versetzt, zum Schluß als Ing. vom Dienst. 1/90 habe ich den Betrieb verlassen und habe als Leitungsperson in einem metalllverarbeitenden Betrieb bis 6/17 gearbeitet. Meine Frage: Ist die Zeit von 09/1979 – 12/1990 nicht als UNTER Tage zu bewerten? In den Unterlagen der staatl. Versicherung steht, „ der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre das Ereignis nicht eingetreten“

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karl Petersen,

die Möglichkeit der Berücksichtigung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten bergbaulichen Zeiten als ständige Arbeiten unter Tage ist abschließend in § 254a Sechstes Buch - Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt. Eine Regelung zur Entschädigung, wenn unfallbedingt nur noch über Tage gearbeitet werden konnte, ist darin nicht enthalten. Insofern ergibt sich für die Rentenversicherung keine Möglichkeit eines Nachteilsausgleiches.

Im Ergebnis sind betroffene Versicherten so gestellt wie Bergleute in den alten Bundesländern, für die bei dieser Fallgestaltung ebenfalls keine abweichende Berücksichtigung als ständige Arbeit unter Tage möglich ist.

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