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Anrechnug Riester auf gesetzl. Rente

von rentenfrank20.11.2007 | 10:10
2675 Ansichten
13 Antworten
Hallo, wird die "Riesterrente auf die staatliche Rente angerechnet, d.h. mindert sich die staatliche Rente um die ersparte Riesterrente (ganz oder anteilig) ?

13 Antworten

Neinam 20.11.2007 | 10:14
Das wäre ja noch schöner... Riester soll dich gerade die künftigen Rentenkürzungen abfangen...
noch nichtam 20.11.2007 | 11:06
;-))
Nixam 20.11.2007 | 10:15
Natürlich mindert die Riesterrente NICHT die gesetzliche Rente! Sie soll parallel zu dieser gezahlt werden!
Kurtam 20.11.2007 | 12:22
Die gesetzlichen Renten sind doch bereits um den Riester-Faktor reduziert worden.
Flickschusteram 20.11.2007 | 13:44
Hinzuzufügen sei noch: nach DERZEITIGER RECHTSLAGE findet keine Anrechnung statt. Aber: was nicht ist kann ja noch werden. Der Flickschuster
Amadéam 20.11.2007 | 20:06
Riester wird aber sehr wohl auf die Grundsicherung angerechnet. Checken Sie Ihre Rentenanwartschaften und stellen ggf. unsinnige Vorsorge ein, sonst sparen Sie für das Sozialamt. Meinhard Miegel: "Dass bei den Renten und - abgeschwächt - bei den Pensionen tendenziell immer weiter gekürzt wird, ist unvermeidlich. Nur sollte hier den Bürgern klarer Wein eingeschenkt werden. Wir steuern auf eine allgemeine Grundsicherung zu. Das haben sich zwar viele anders vorgestellt. Aber mehr ist einfach nicht machbar." Zitiert aus dem letzten "Bürgerbrief" Beim Stichwort Grundsicherung bitte nicht die "Riester-Falle" ausser acht lassen. http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,ryw32d2mo8i81l9…
Rutham 21.11.2007 | 08:39
Drum prüfe, wer sich lange bindet Die besten Riester-Renten bringen 10 000 Euro mehr als die schlechtesten Angebote. Experten der zur Stiftung Warentest gehörenden Zeitschrift Finanztest haben 35 klassische Riester-Policen verglichen. "Es gibt große Unterschiede", sagt Finanztest-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen. Zwei Tarife landeten ganz vorne: die "Riester-Rente R1-A" von Cosmos Direkt und die "Riester-Care AR7" von Hanse Merkur. Knapp dahinter platzierte sich die Debeka mit ihrer "Förderrente F1 01/07". Rund 5,5 Millionen Bundesbürger haben bereits eine staatlich geförderte Riester-Rentenversicherungen abgeschlossen (siehe Infokasten). Finanztest empfiehlt klassische Rentenversicherungen vor allem für 40- bis 50-Jährige. Für Jüngere sei eher Riester-Fondssparen geeignet, da es mehr Chancen an der Börse bei garantiertem Kapitalerhalt biete. Älteren rät Tenhagen zu Riester-Banksparplänen, die sichere Renditen bringen. Klassische Riester-Rentenversicherungen seien etwas "für Bequeme", sagt der Finanztest-Chef: Die Verträge garantierten 2,25 Prozent Rendite auf den Sparanteil und man müsse sich um die Geldanlage lebenslang nicht mehr kümmern. Schon bei der garantierten Mindestrente gibt es laut Tenhagen zwischen den Anbietern Unterschiede von rund 20 Prozent. So zahle Cosmos Direkt im Modellfall einem 40-jährigen Alleinstehenden bei 25 Jahren Laufzeit rund 5 000 Euro mehr Mindestrente als ein schlecht bewerteter Anbieter wie Victoria. Hinzu kommt die prognostizierte Überschussbeteiligung, die umso höher ausfällt, je besser der Versicherer das Geld der Kunden anlegt und je kostengünstiger er arbeitet. So kommt die Differenz von 10 000 Euro zustande. Finanztest geht von einem Modellkunden aus, der pro Jahr rund 1000 Euro einzahlt. Am schlechtesten schneiden im Test neben der Victoria die Basler und die Itzehoer ab. Alle drei werden bei den getesteten Produkten nur mit "ausreichend" bewertet. Immerhin acht Tarife stuft die Stiftung Warentest als gut ein, darunter Asstel (Riester-Rente Classic), die HUK-Coburg (Zuschussrente) und die Allianz (Zukunftsrente). Neben klassischen Rentenversicherungen bietet die Assekuranz auch Riester-Rentenpolicen an, die mit Fonds kombiniert werden. Davon rät Finanztest ausdrücklich ab. Zum einen erhielten die Kunden nur eine minimale Garantie. Zum anderen sei die Kostenstruktur ungünstig. Empfehlenswerter und kostengünstiger sei der Abschluss von Riester-Fondssparplänen. Dennoch haben die Versicherer bereits mehr als zwei Millionen der Kombi-Rentenversicherungen verkauft. Gerne werde von den Vertretern dieses Produkt statt der gewünschten klassischen Rentenpolice angeboten, so die Stiftung. Nach Recherchen des ARD-Magazins Plusminus lohnt sich "Riestern" für Menschen mit geringem Einkommen nicht. Man müsse schon mindestens 1900 Euro im Monat verdienen. Wer darunter liege, müsse enorm hohe Beträge pro Monat zurücklegen, um über der Grundsicherung zu liegen, die der Staat zahlt, wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen. Die Koalition hat sich indes auf Eckpunkte zur Einbeziehung von Wohneigentum in die staatlich geförderte Riester-Rente geeinigt. Das Gesetz soll rückwirkend zum Januar in Kraft treten. Immobilieneigner werden demnach bei der Tilgung ihrer Darlehen unterstützt. Außerdem können sie Kapital aus Riester-Verträgen für den Hauskauf nutzen. Quelle: FR Gruß, Ruth
JohnSteedam 21.11.2007 | 12:55
Die Riester-Rente wird gleichwohl auf die gesetzliche Grundsicherung/Mindestrente angerechnet. Wer etwas anderes behauptet, ist nicht gut informiert Um es deutlich zu sagen: Die RIESTER-RENTE wird bei erhaltener Sozialhilfe-, Grundsicherungs- bzw. Mindestrente nur ANGERECHNET. Wer also nur die Grundsicherung/Mindestrente erhält, bekommt die Riester-Rente nicht oben drauf! Berechnung: Gekürzte Grundsicherung/Mindestrente plus Riester = Grundsicherung/Mindestrente. Mit der Riester-Rente werden also Geringverdiener/Grundsicherungsempfänger nahezu geohrfeigt. Eigentlich - so wird es weitgehend propagiert - sollte die Riester-Rente gerade Geringverdienern mit dieser Zusatzrente im Alter helfen. Stattdessen nimmt der Staat es ihnen wieder weg. Wer jetzt denkt, das nur Arbeitlose oder Sozialhilfeempfänger davon betroffen sind, unterliegt einem großen Irrtum. Was ist mit den alleinerziehenden Frauen die Langezeit nur Minijobs ausüben können? Was ist mit Hausfrauen? Was ist mit Selbstständigen die kaum eingezahlt haben? Was ist mit den Geringverdienern die sich mit Minijobs (um der Arbeitslosigkeit zu entgehen) Überwasser halten? Was ist mit den Arbeitnehmern die schlecht bezahlt werden? Jeder sollte, nein jeder muss frühzeitig für sich ausrechnen, ob die Grundsicherung/Mindestrente überschritten wird. Nur dann macht Riester auch wirklich SINN. John Steed
JohnSteedam 21.11.2007 | 13:02
Die Riester-Rente wird gleichwohl auf die gesetzliche Grundsicherung/Mindestrente angerechnet. Wer etwas anderes behauptet, ist nicht gut informiert Um es deutlich zu sagen: Die RIESTER-RENTE wird bei erhaltener Sozialhilfe-, Grundsicherungs- bzw. Mindestrente nur ANGERECHNET. Wer also nur die Grundsicherung/Mindestrente erhält, bekommt die Riester-Rente nicht oben drauf! Berechnung: Gekürzte Grundsicherung/Mindestrente plus Riester = Grundsicherung/Mindestrente. Mit der Riester-Rente werden also Geringverdiener/Grundsicherungsempfänger nahezu geohrfeigt. Eigentlich - so wird es weitgehend propagiert - sollte die Riester-Rente gerade Geringverdienern mit dieser Zusatzrente im Alter helfen. Stattdessen nimmt der Staat es ihnen wieder weg. Wer jetzt denkt, das nur Arbeitlose oder Sozialhilfeempfänger davon betroffen sind, unterliegt einem großen Irrtum. Was ist mit den alleinerziehenden Frauen die Langezeit nur Minijobs ausüben können? Was ist mit Hausfrauen? Was ist mit Selbstständigen die kaum eingezahlt haben? Was ist mit den Geringverdienern die sich mit Minijobs (um der Arbeitslosigkeit zu entgehen) Überwasser halten? Was ist mit den Arbeitnehmern die schlecht bezahlt werden? Jeder sollte, nein jeder muss frühzeitig für sich ausrechnen, ob die Grundsicherung/Mindestrente überschritten wird. Nur dann macht Riester auch wirklich SINN. John Steed
JohnSteedam 21.11.2007 | 13:06
Absolut RICHTIG Amadè
schusteram 21.11.2007 | 20:29
Hallo. Wie rechne ich denn aus, ob z.B. meine Frau (Hausfrau) über der Grundsicherung liegt oder nicht. Meines Wissens muß man bei der Berechnung Miete, Heizkosten uws. angeben. Ich weiß doch jetzt noch nicht, wie hoch meine Miete o.ä. in 30 Jahren ist. Und welchen Betrag aus der letzten Renteninformation muß ich als maßgeblichen Rentenbetrag ansehen?
Tedam 22.11.2007 | 19:55
Hallo zusammen, nach DERZEITIGER rechtslage wird Riester nicht angerechnet. Aber. was nicht ist, kann ja noch werden. Gruß Ted
schusteram 24.11.2007 | 16:41
Meine Frau ist 36 Jahre, hat 2 Kinder und ist zurzeit geringfügig beschäftigt. Meine Frage ist: Wenn sie einen Riestervertrag im Pack mit mir als rentenversicherungspflichtigen AN abschließt, und sie nur den Sockelbetrag von 60,-- jährlich zahlt plus 2x Kinderzulage und 1x Grundzulage, und ich 3% bzw. 4% meines Jahreseinkommens abzüglich meiner Grundzulage, lohnt sich dann für meine Frau ein Riestervertrag??? Ich meine im Hinblick auf den Plusminus-bericht über die Grundsicherung und Verrechnung der Riesterrente!!?
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