Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Werner111,
nicht als Arbeitsentgelt im Sinne des § 96a SGB VI gelten Abfindungen, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden. Siehe hierzu folgenden Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR2.1.2
Etwas anders gilt allerdings z.B. für eine mit der Abfindung ausgezahlte Urlaubsabgeltung. Siehe hierzu auch unsere Anmerkungen zum Beitrag von „Simolne H“ vom 21.05.2013, 20:41 Uhr.
Inwieweit die „1/5 – Regelung“ steuerlich für Sie somit günstiger ist, besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Fragen bei Ihrem Finanzamt nach. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen des Steuerrechts nicht positionieren kann.
Hallo Werner111,
sofern die Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird, stellt sie kein Arbeitsentgelt dar; eine rentenschädlicher Hinzuverdienst liegt dann nicht vor. Hiervon unabhängig ist die steuerliche Beurteilung.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.