Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Sommer2021,
da Sie eine Witwenrente nach "neuem Recht" beziehen, werden hier im Rahmen der Einkommensanrechnung Vermögenseinkommen berücksichtigt. Zu den zu berücksichtigenden Vermögenseinkommen zählen auch Gewinne aus Wertpapiergeschäften, wie z. B. Gewinne aus Aktienverkäufen. Allerdings wird nur der zu versteuernde Teil des Erlöses aus dem Aktienverkauf angerechnet, also alles, was über dem steuerlichen Freibetrag von 801 Euro liegt und dies dann abzüglich eines Pauschalabzuges in Höhe von 25 %. Angerechnet wird dann ein Zwölftel des Betrages ab dem Monat der dem Auszahlungsmonat folgt für die nächsten zwölf Kalendermonate.
Auf die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente haben die Gewinne aus Aktienverkäufen im Übrigen keinen Einfluss.
Ob es sich im Ergebnis für Sie lohnt, in Aktien zu investieren, können Sie aber letztlich nur allein entscheiden.
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