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Experten-Antwort

Anrechnung Aktiengewinne auf Erwerbsminderungsrente und Witwenrente

von Sommer202106.06.2021 | 20:42
1595 Ansichten
2 Antworten

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Guten Abend zusammen, Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente und eine Witwenrente (Nach neuem Recht , Hochzeit 2009 ) Liege bei der Erwerbsminderungsrente über dem Freibetrag , da ich noch Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage und eine private Erwerbsminderungsrente von einer Versicherung erhalte ( die im Jahr2025 endet ) Deshalb wird meine Witwenrente um ca. 130 Euro gekürzt. Jetzt meine Frage: Ich möchte einige Aktien kaufen, einen Teil in Deutschland und ein paar in der USA. Was passiert bei einem Aktienverkauf, in der die Gewinne meinen Freibetrag von 801 Euro überschreiten würden, was bestimmt nicht passieren wird ;)? Werden die kompletten Gewinne auf meine Erwerbsminderungsrente und der Witwenrente angerechnet, oder nur zu einem Teil ? Habe die Befürchtung, dass von einem Gewinn nichts übrig bleibt. Im Gegenteil die Renten für ein Jahr gekürzt würden! Deshalb weiß ich gar nicht , ob es sich lohnt in Aktien zu investieren?! Vielleicht kann mir jemand helfen ! Einen schönen Restsonntag

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.06.2021 | 10:05

Hallo Sommer2021,

da Sie eine Witwenrente nach "neuem Recht" beziehen, werden hier im Rahmen der Einkommensanrechnung Vermögenseinkommen berücksichtigt. Zu den zu berücksichtigenden Vermögenseinkommen zählen auch Gewinne aus Wertpapiergeschäften, wie z. B. Gewinne aus Aktienverkäufen. Allerdings wird nur der zu versteuernde Teil des Erlöses aus dem Aktienverkauf angerechnet, also alles, was über dem steuerlichen Freibetrag von 801 Euro liegt und dies dann abzüglich eines Pauschalabzuges in Höhe von 25 %. Angerechnet wird dann ein Zwölftel des Betrages ab dem Monat der dem Auszahlungsmonat folgt für die nächsten zwölf Kalendermonate.

Auf die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente haben die Gewinne aus Aktienverkäufen im Übrigen keinen Einfluss.

Ob es sich im Ergebnis für Sie lohnt, in Aktien zu investieren, können Sie aber letztlich nur allein entscheiden.

1 Antworten

Sommer2021am 08.06.2021 | 11:27
Guten Morgen, Vielen Dank für die gute Erklärung! Um zu sehen ob ich es wirklich verstanden habe, hier ein Beispiel. 1201 Euro aus Aktiengewinnen, Minus 801 Euro Freibetrag, ergibt 400 Euro, anzurechnen an die Witwenrente. Abzüglich Pauschal 25 % / 100 Euro. Es sind dann 300 Euro die angerechnet werden,dividiert durch 12 Monate, ergibt 25 Euro die für 1 Jahr von meiner monatlichen Witwenrente abgezogen wird! Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt ;-) Einen schönen Tag und danke für Ihren tollen Job, habe durch Fragen und Antworten von anderen Usern schon viel erfahren.....weiter so !
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