Hallo Unwissend,
Witwen-/Witwerrenten sollen helfen, den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen zu sichern. Haben Sie neben Ihrer Hinterbliebenenrente weitere Einkünfte, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf Ihre gesetzliche Hinterbliebenenrente angerechnet. Als anrechenbares Einkommen ist sowohl das Einkommen aus Ihrer selbständigen Tätigkeit als auch Ihre eigene Altersrente zu berücksichtigen.
Sofern Sie Ihre Regelaltersgrenze noch nicht vollendet haben, wird Ihr Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit zunächst als Hinzuverdienst bei der Altersrente berücksichtigt und die Altersrente gegebenenfalls gekürzt.
Die (gekürzte) Altersrente sowie das Einkommen aus Ihrer Tätigkeit werden im Folgenden auf Ihre Witwenrente angerechnet.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen (derzeit nur telefonisch unter der 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung