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Anrechnung auf Altersrente

von Heinz16.01.2008 | 13:03
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn ich in Altersrente gehe (2012) werde ich die normale eine Altersrente bekommen,gleichzeitig beziehe ich dazu eine Unfallrente,nun worde mir gesagt,dass diese beiden renten miteinander verrechnet werden (wie läuft das genau ab ?) 2. ich bin im öffentl. Dienst beschäftigt u. bekomme daher noch eine Rente aus der Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (ZVK).mir wurde gesagt,dass diese Rente nicht verrechnet wird,da es keine staatl. Rente ist,stimmt dieses,vielleicht kann mir jemand von euch was näheres dazu sagen,danke !!!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach derzeitiger Rechtslage gelten bei einem Zusammentreffen einer Rente aus eigener Versicherung und einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bestimmte Grenzbeträge. Der Grenzbetrag richtet sich nach dem von der Berufsgenossenschaft festgestellten Jahresarbeitsverdienst, der für die Berechnung der Unfallrente maßgebend war. Übersteigt die Summe der Rente und der Leistung aus der Unfallversicherung diesen Grenzbetrag, wird die Rente aus der Rentenversicherung um den übersteigenden Betrag gemindert. Dabei gibt es aber noch einige Besonderheiten. Wir empfehlen Ihnen deshalb, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um ggf. eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen.

Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.

Die Leistung der ZVK hat keinen Einfluss auf die Altersrente.

1 Antworten

Rosannaam 16.01.2008 | 14:14
Hallo Heinz, zu 1. Wird gleichzeitig mit einer Rente aus eigener Versicherung, also EM-Rente oder Altersrente, eine Unfallrente aus der gesetzl. Unfallversicherung gezahlt, wird die Rente aus der RV insoweit nicht geleistet, als die Summe beider Rentenbeträge den jeweiligen Grenzbetrag übersteigt. Der Grenzbetrag beträgt 70 % eines Zwölftels des Jahresarbeitsverdienstes, der der Berechnung der UV-Rente zugrundeliegt, vervielfältigt mit dem jeweiligen Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung. zu 2. Die Rente aus der Zusatzversorgungskasse wird auf die gesetzl. Rente NICHT angerechnet. MfG Rosanna
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