Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anrechnung auf Erwerbsminderungsrente ?

von Thomas B.25.01.2021 | 15:35
113 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, im Dezember 2020 erhielt ich den Bescheid über die Bewilligung einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente bis zum 31.12.2021. Der Rentenbeginn wurde festgestellt ab Juni 2020. Die erste Rentenzahlung erfolgt ab Januar 2021. Das bestehende Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich zum 31.12.2020 aufgelöst. Für Urlaubsabgeltung und geleisteter Überstunden wird in Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch ein Bruttobetrag von ca. 7.000 Euro ausbezahlt. Hat diese Abgeltungszahlung, die steuer- und sozialversicherungspflichtig abgerechnet wird, Auswirkungen auf meine Rente? Welche?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.01.2021 | 17:15

Hallo Thomas B.,

einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (und hierzu zählen auch Urlaubsabgeltungen und Mehrarbeitsvergütungen) stellt - unabhängig von der beitragsrechtlichen Behandlung - Arbeitsentgelt i. S. von § 14 SGB IV dar und ist damit grundsätzlich als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Soweit nach Rentenbeginn noch ein Beschäftigungsverhältnis bestanden hat und hieraus einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. eine Urlaubsabgeltung) erzielt wird, liegt Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB VI vor. Das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt ist dann dem Monat zuzuordnen, für den es bescheinigt wird. Ein nach Rentenbeginn noch bestehendes Beschäftigungsverhältnis liegt dabei grundsätzlich auch vor, wenn es ohne Erbringung einer Arbeitsleistung fortbesteht. Dies betrifft z. B. Fälle, in denen das Beschäftigungsverhältnis während der Zeiten der Arbeitsunfähigkeit (unter Zahlung von Krankengeld) fortbesteht oder wegen der Zuerkennung einer [Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html nicht endet sondern zu einem Zeitpunkt nach Rentenbeginn ruht.

Bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze ist daher auch mit einer entsprechenden Kürzung der Rente zu rechnen.

Weitere Informationen zum Thema Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten können Sie auch der Broschüre „Erwerbsminderungs­rentner: So viel können Sie hinzuverdienen“ entnehmen, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=13

herunterladen können.

2 Antworten

B&Wam 25.01.2021 | 16:04
Die Rentenhöhe der EMR wird nicht erhöht, da der Leistungsfall vorher eingetreten ist. Bei der Summe erhöht sich wahrscheinlich auch nicht die Altersrente, dazu müssten Sie sehr geringe Punkte in der Zurechnungszeit erzielen. Allerdings sprengen Sie die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro. Wahrscheinlich wird die Rente einmalig um 280 Euro gekürzt, da 40% über 6300 angerechnet wird.
Obachtam 25.01.2021 | 16:35
Zitat von B&W anzeigen
Guten Tag, im Dezember 2020 erhielt ich den Bescheid über die Bewilligung einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente bis zum 31.12.2021. Der Rentenbeginn wurde festgestellt ab Juni 2020. Die erste Rentenzahlung erfolgt ab Januar 2021. Das bestehende Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich zum 31.12.2020 aufgelöst. Für Urlaubsabgeltung und geleisteter Überstunden wird in Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch ein Bruttobetrag von ca. 7.000 Euro ausbezahlt. Hat diese Abgeltungszahlung, die steuer- und sozialversicherungspflichtig abgerechnet wird, Auswirkungen auf meine Rente? Welche?
Die Rentenhöhe der EMR wird nicht erhöht, da der Leistungsfall vorher eingetreten ist. Bei der Summe erhöht sich wahrscheinlich auch nicht die Altersrente, dazu müssten Sie sehr geringe Punkte in der Zurechnungszeit erzielen. Allerdings sprengen Sie die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro. Wahrscheinlich wird die Rente einmalig um 280 Euro gekürzt, da 40% über 6300 angerechnet wird.
Warum wurde Ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst? Wird die Rente nicht verlängert ist der Arbeitsplatz weg. Im Allgemeinen ruht bei befristeter EMR das Arbeitsverhältnis. Oder sind Sie kurz vor der Altersrente?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026