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Anrechnung auf Rentenzeit des Auslandspraktikums nach dem Studium

von Klaus22.09.2009 | 10:30
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hatte Ende 1994 mein Ingenieurstudium beendet. Nach beendigung des Studiums gab es ein Comett-Programm für Ingenieurabsolventen das ein Auslandspraktikum ermöglichte. Ich hatte dasselbe in Anspruch genommen. Folgende Zusatzinfos: - das Praktikum wurde mir von der COMETT-Stelle aus Spanien vermittelt (ich hatte an der Partnerhochschule in Spanien meine Diplomarbeit gemacht. Dort hatte ich die Möglichkeit genutzt in direkten Kontakt mit der dort ansässigen Comett-Stelle zu treten). - das Praktikum war für Ingenieure die weniger als 2 Jahre mit dem Studium fertig waren. Ich selber hatte 4 Monate nach der Abschlußnote mit dem Praktikum begonnen. - ich hatte mit der Firma einen Praktikumsvertrag. - ich erhielt eine Praktikumsvergütung für den Lebensunterhalt - ich habe ein Praktikumszeugnis von der Firma und da ich einen Vertrag hatte auch ein zusätzliches Arbeitszeugnis Meine Pratikumszeit war vom 01.04.1995 bis 31.12.1995 in Spanien. Die Rentenversicherung will mir die Praktikumszeit NICHT zur Rentenzeit anrechnen (z.B. werden das gesamte Studium und die Berufsschulzeit angerechnet). Dies ist der Stand meiner Kontenklärung aus dem Jahr 2000. Meine Frage an Sie: Gibt es inzwischen eine gesetzliche Regelung, welche die Anrechnung der Praktikumszeiten vorschreibt, falls dieselben unter der Schirmherrschaft eines Europäischen Programms wie Comett stattfinden ? Die Rentenversicherung hat mich angeschrieben das Sie mir zum Jahresende die Rentenzeiten aus meinem Rentenkonto bis zu den letzten 6 Jahren verbindlich festschreiben wird. Bis dahin habe ich Zeit Abweichungen aus meinem Verlauf zu klären. Wenn ich das nicht schaffe habe ich eine 9 Monate große Lücke ohne Anrechnungszeit auf die Arbeitszeit die ich machen muß bevor ich in Rente gehen darf.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu einem laufenden Verfahren nicht positionieren kann.

Einen Tipp hätte ich jedoch für Sie: Schauen Sie mal auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund. Dort finden Sie einen Verweis auf rvLiteratur. Zu Ihrem Problem können Sie dort evtl. etwas finden, und zwar unter Rechtsauslegung / SGB VI / unter der Vorschrift § 58 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.

1 Antworten

Schadeam 22.09.2009 | 12:29
Noch kurz etwas zur praktischen Seite: 1) um eine Beitragszeit wird es sich nicht handeln, da Sie keine Beiträge gezahlt haben - somit kann es sich höchstens um eine Anrechnungszeit handeln. 2) Anrechnungszeiten wegen Schule oder Studium erhalten keine Entgeltpunkte, steigern somit nicht direkt die spätere Rente. 3) Diese Anrechnungszeiten werden ab 17 mit maximal 8 Jahren angerechnet - wenn Sie also ab 17 schon mindestens 8 Jahre für Schule und Studium "verbraucht" haben, würde die zusätzliche Zeit auch zeitlich nichts bringen. So gesehen ist es wohl nicht allzu dramatisch, wenn Ihr Praktikum nicht angerechnet werden würde, weil am vielleicht der Ansicht ist, es wäre fürs Studium nicht nötig gewesen....möglicherweise bringt Ihre ganze Mühe gar nichts.
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