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Anrechnung auf Witwenrente

von Simy01.10.2011 | 19:07
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe aufmerksam dieses Forum und die Infoseiten durchstöbert...Danke vorab für die schnelle Hilfe/Auskunft! Bin seit kurzem Witwe ( mein geliebter Mann verstarb im August 2011,45 jährig), bin selber berufstätig (44J.), erhalte demnächst die grosse Witwenrente (ca.580 Euro) und habe 2 minderj.Kinder.Sind 18 Jahre verheiratet. Diese Witwenrente ist befristet,bis mein jüngstes Kind 18 Jahre alt wird...ist das immer so? Was geschieht danach? Meine weiteren Fragen: Wird die mögliche Sonderzahlung des Arbeitgebers meines verstobenen Mannes angerechnet? Oder reichte da schon die Bescheinigung des Arbeitsgebers an den RVT? Eine Risiko-Lebensversicherung nach dem Tod meines Mannes löste unseren Kredit ab,was mich sehr entlastete. Der kleine Überschuss ging auf das Kindersparbuch.Wie sieht es damit aus? Wird dieses angerechnet und wie sieht das dann praktisch aus?(Finanziell) Ebenso möchte ich meine fondgebundene Rentenversicherung kündigen,zählt dies auch zum Vermögen,das angerechnet wird?( ca.1000 Euro) Soll ich,falls nötig, das sofort anmelden oder reicht das Datum am 1.7. beim dem Rentenanpassung-Antrag? Danke für Antworten und entschuldigen Sie die vielen Fragen,aber viele Bekannte verunsichern mich noch mehr,hoffe,neben meiner Trauer, das alles reglen zu können. Netten Gruß und schönes langes Wochenende...

1 Antworten

-_-am 01.10.2011 | 20:21
Die Angaben zu Ihrem Einkommen müssen Sie vor Rentenbeginn machen. Dazu gibt es entsprechende Formulare bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, die auch Ihren Antrag auf Hinterbliebenenrente entgegennehmen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen (steht auch im Rentenbescheid). Lesen Sie die Broschüren (gibt es auch bei der Deutschen Rentenversicherung als Druckausgabe): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0… und: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0… Individuelle persönliche Beratung erhalten Sie auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Adressen und Telefonnummern nach Eingabe Ihrer Postleitzahl unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati…
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