Hallo Leser, Sie haben recht ! Auf die gesetzliche Altersrente wird die betriebliche Altersversorgung nicht angerechnet. Eine Aufstockung der gesetzlichen Altersrente auf ein Grundminimum erfolgt durch die Rentenversicherung allerdings nicht. Falls die gesetzliche Altersrente und die Altersrente aus der betrieblichen Altersversorgung zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhaltes nicht ausreichen, dann kann es zusätzlich einen Anspruch auf Grundsicherung geben. Diese Grundsicherung ist allerdings keine Rente. Sie wird aus Steuermitteln finanziert und vom Sozialhilfeträger gezahlt. Bei der Prüfung des Anspruches auf Grundsicherung wird jedoch die Altersrente der betrieblichen Altersversorgung angerechnet.