Hallo User Klara12,
die Ausführungen von User Jonny waren sehr ausführlich und wir hoffen für Sie auch hilfreich.
Falls Sie mit der Anrechnung nicht einverstanden sind und der Bescheid Ihrer Mutter noch nicht rechtskräftig ist, können Sie fristwahrend Widerspruch einlegen und eine Begründung nach einer ausführlichen Beratung nachreichen.
Da hier das Knappschaftsrecht zum Tragen kommt, kann nicht in jeder Auskunfts- uns Beratungsstelle geholfen werden. Bitte wenden Sie sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Adresse finden Sie auf dem Witwenrentenbescheid. Sollten Sie für Ihre Mutter tätig werden, muss Ihre Mutter Ihnen eine Vollmacht erteilen.
Wenn der Bescheid bereits rechtskräftig ist, können Sie jederzeit einen Antrag auf Überprüfung der Einkommensanrechnung stellen. Auch hier geht es nur mit Vollmacht.