Treffen Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung zeitgleich zusammen, wird die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung ggf. gekürzt. Diese Regelung findet auch schon im sogenannten Sterbevierteljahr Anwendung. Erst nach dem Ende des Sterbevierteljahres beginnt dann noch die Anrechnung eigener Einkünfte (z.B. Arbeitsentgelt), wenn diese einen Freibetrag überschreiten.