Hallo Günter,
für Sie gilt vermutlich "altes" Hinterbliebenrecht, sofern Sie vor dem 01.01.2002 geheiratet haben u n d mindestens ein Ehegatte vor dem 02.1.1962 geboren ist. Dann würden eigene Betriebsrenten des überlebenden Ehegatten nicht angerechnet.
Details hierzu werden im Einzelfall von der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers geprüft.