Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo B.Loebert,
der Besuch einer Fachschule kann nach Vollendung des 17. Lebensjahres als Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Wie W*lfgang bereits zutreffend ausgeführt hat, zählen diese Anrechnungszeiten zu der Wartezeit von 35 Jahren, nicht aber zu den 45 Jahren. Grds. werden Zeiten der Fachschulausbildung mit 75 % des Gesamtleistungswertes für max. 36 Kalendermonate bewertet.
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