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Experten-Antwort

Anrechnung der Witwenrente auf die eigene Pension

von Hubert Wende28.03.2017 | 11:27
18865 Ansichten
7 Antworten
Würde mich mal interessieren, ob und inwieweit die Rente des verstorbenen Ehemannes (kein öffentlicher Dienst) auf meine Beamtenpension angerechnet werden kann

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.03.2017 | 12:31

Bei der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes (Witwenrente aus dem System der Deutschen Rentenversicherung) erfolgt eine Prüfung hinsichtlich der Höhe der eigenen Beamtenpension (also umgekehrt der von Ihnen angenommenen Regelung). Das Ruhegehalt wird pauschal um 25 % bzw. 43,6 % (je nach Rechtslage) gekürzt und stellt damit das anrechenbare Einkommen dar. Der den Freibetrag von derzeit 803,88 Euro übersteigende Teil wird dann zu 40 % gekürzt in der Witwenrente. Zur individuellen Klärung empfehle ich jedoch ein persönliches Beratungsgespräch!

6 Antworten

SuchenUndFragenam 28.03.2017 | 11:50
Die Witwenrente wird nicht auf die Pension angerechnet, sondern die Pension wird auf die Witwenrente angerechnet...
TanteCharlieam 28.03.2017 | 11:49
Da Fragen Sie am besten bei Ihrer Pensionskasse nach. Diese Forum ist "ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" Dient also nur für Fragen zur gesetzlichen Rente.
Wuffam 28.03.2017 | 11:54
Da die Beamtenpension tendenziell höher ist als die gesetzliche Rente, wird zwangsläufig diese Rente angerechnet.
TanteCharlieam 28.03.2017 | 11:51
Allerdings wird andersrum ein Schuh draus. Auf die Witwenrente aus der gRV wird unter Umständen die eigene Beamtenpension angerechnet..... Also lieber mal dort auch noch melden. Wenn Sie dies nämlich nicht mitteilen, und später von der gRV jemand rausfindet, gibt's empfindliche Nachforderungen....
KPJMKam 28.03.2017 | 12:16
Halo. Die eigene Pension wird nicht gekürzt. Bei der Witwenrente gibt es die Abzüge. Ihr Pensionsbetrag der über etwa 800€ liegt wird miit 40% auf die Rente angerechnet. Also dieser 40%Betrag wird von der zustehenden Witwenrente abgezogen und den Rest gibt es dann als Witwenrente.
Klugpuperam 28.03.2017 | 12:23
Leistungen an Hinterbliebene (z. B. Witwenrente) haben Unterhaltsersatzfunktion, daher handelt es sich hierbei auch um nachrangige Leistungen, die unter Umständen nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt werden, wenn die eigenen Einkünfte der Hinterbliebenen ausreichend hoch sind. Will heißen, bevor eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird, wird das anzurechnende Einkommen (z. B. Beamtenbezüge oder auch Pensionen) ermittelt und dann wird geprüft, ob die Rente überhaupt zur Auszahlung kommt.
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