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Experten-Antwort

Anrechnung deutscher Beitragszeiten im (EU-) Ausland

von insight13.04.2021 | 12:57
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich wende mich an dieses Forum mit einer, wie ich meine, einfachen Frage. Ich hoffe, dass diese nicht schon 1000mal gestellt worden ist. (Ich bekomme momentan in meinem Land keinen Termin.) FRAGE: Werden meine Schulzeit, mein Studium, mein Zivildienst in Deutschland bei der Berechnung der für eine Altersrente erforderlichen Beitragsjahre im EU-Ausland berücksichtigt)? ZUSATZFRAGE: Bekomme ich von der Deutschen Rentenversicherung eine (sehr kleine) Rente ausbezahlt und von der hiesigen Rentenversicherung die normale Rente? Vielen Dank für mögliche Antworten oder Verweise an Seiten oder Forumsbeiträge, in denen meine Frage bereits beantwortet wurde.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo insight,

wie auch Schade bereits erläutert hat, gilt grundsätzlich Folgendes: Die in Deutschland zurückgelegten Versicherungszeiten zählen auch mit, wenn es um die Erfüllung der Voraussetzungen für einen Rentenanspruch in einem anderen Mitgliedsstaat der EU geht. Umgekehrt werden auch Ihre Versicherungszeiten im EU-Ausland bei der Prüfung eines deutschen Rentenanspruchs berücksichtigt.

Sofern es sich bei den jeweiligen Zeiten in einem EU-Mitgliedstaat um sogenannte Kleinstzeiten (weniger als 1 Jahr Versicherungszeiten) handelt, übernimmt das andere Land auch diesen Teil der Leistung.

In allen anderen Fällen zahlt jedes Land eine eigene Leistung aus den Beiträgen, die im jeweiligen Versorgungssystem geleistet wurden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Schadeam 13.04.2021 | 13:20
Dem Grunde nach kann man folgendes sagen: Wenn es um notwendige Versicherungszeiten (Mindestzeiten) geht, werden die Zeiten von verschiedenen EU Staaten addiert und "die Jahre im anderen Land zählen mit". Wenn es um das ausgezahlte Rentengeld geht zählen nur die im entsprechenden Land gezahlten Beiträge. D.h. sie bekommen aus D eine Zahlung und eine aus dem anderen Land. Jeweils nach nationalen Berechnungsvorschriften errechnet. Um welches Land geht es eigentlich?
insightam 13.04.2021 | 13:31
Hallo und Danke! ich glaube, Sie haben mir genau die Antwort gegeben, die ich erwartet habe und die mir am logischsten erscheint: "Wenn es um notwendige Versicherungszeiten (Mindestzeiten) geht, werden die Zeiten von verschiedenen EU Staaten addiert und "die Jahre im anderen Land zählen mit"." Die aus D zu erwartende Rentenzahlung lag laut Berechnung der Dt. Rentenversicherung vor ein paar Jahren bei so ca. 35 €. Dafür ist die hiesige Zahlung halt höher. Tausend Dank! insight
insightam 13.04.2021 | 14:00
Super und nochmals vielen Dank für die schnellen und guten Antworten. insight
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