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Anrechnung einer BU/EM Rente bei Zahlung einer Verletztenrente

von Albert19.10.2007 | 08:59
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3 Antworten

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Hallo guten Morgen! Meine Frage ist folgende! Ich beziehe seit Dezember 2000 eine BU Rente,die im Juli 2003 in eine volle EM Rente wegen Folgeerkrankunge geändert wurde.Im Januar 2006 stellte mein Neurologe eine Anzeige bei der BG wegen des Verdachtes einer Berufserkrankung.Begutachtungen haben ergeben, daß eine Berufserkrankung vorliegt.Da eine BG Rente offensichtlich nur 4 Jahre rückwirkend nach Antragstellung gezahlt wird,wurde eine BG Rente ab Januar 2002 vorgeschlagen. wenn es denn zu einer Rentenzahlung der BG kommen sollte, ein derartiger Bescheid liegt noch nicht vor, würde es dann zu einer Anrechnung meiner EM Rente führen?

3 Antworten

Markusam 19.10.2007 | 09:28
Hallo, wenn die Summe der BG-Rente und der RV-Rente mehr als 70 % des der BG-Rente zugrundeliegenden Jahresarbeitsverdienstes beträgt, findet eine Kürzung bei der RV-Rente statt. Bei der BG-Rente wird -je nach MdE- noch ein Freibetrag bei der Anrechnung abgezogen. MfG Markus
Albertam 19.10.2007 | 10:37
Danke für die Anworten! Zusätzliche Frage:Wäre der rückwirkende Zeitraum von 4Jahre (2006-2002) richtig denn ich habe mal gelesen, daß bei einer Berufserkrankung der letzte Tag gesehen würde, an dem man mit den Stoffen in Berührung kam, die für die BK ursächlich sind. Dieses wäre der August 1997 gewesen.
Markusam 19.10.2007 | 12:06
Soweit ich weiß, werden Sozialleistungen maximal für die letzten vier Kalenderjahre vor Feststellung rückwirkend gezahlt. Hier: Feststellung im Januar 2006 = letzte vier Jahre 2005, 2004, 2003 und 2002. MfG Markus
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