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Anrechnung einer EU Rentennachzahlung an ALG II?

von Diana28.12.2007 | 13:27
2289 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine EU Rentennachzahlung bekommen. Diese wurde mir an das ALG II angerechnet. Jetzt soll ich das ALG II für den Monat zurückzahlen, in dem mir die Rentennachzahlung zugeflossen ist. Da ich die laufende Rente aber erst am Ende des (nächsten) Monats bekomme (n habe), habe ich die Nachzahlung zur Überbrückung ausgeben müssen. Muss ich jetzt das ALG II für den einen Monat zurückzahlen?

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Diana,

ohne weitere Kenntnis der Einzelheiten kann ich nur vermuten, woran es liegt, dass Sie in dieser Lage sind:

1. Arbeitslosengeld 2 wird monatlich im Voraus gezahlt!

2. Die Rente wird monatlich im Nachhinein gezahlt!

3. Bedeutet für Sie z. B., sie haben am 30.4. das ALG 2 für Mai erhalten, die Rente für Juni erhalten Sie aber erst Ende Juni, also stehen Sie tatsächlich 8 Wochen ohne Geldzufluss da.

4. Gleichwohl haben Sie womöglich eine Nachzahlung der Rente im Mai für Mai erhalten und zusätzlich schon vorher ALG 2. Dieses ALG 2 wird die ARGE zurückfordern.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Diana,

hier kann ich Sie leider nur an Ihre zuständige Arge verweisen. Der Rentenversicherungsträger hat leider keine Möglichkeit, die Übergangszeit finanziell zu überbrücken. Schildern Sie der ARGE Ihre Situation. Sicher wird man hier eine geeignete Lösung für das Problem finden.

3 Antworten

Dianaam 28.12.2007 | 14:28
Hallo Experte, danke für Ihre Antwort. Es ist genau so, wie Sie es schildern. Aber wie soll man die Zeit überbrücken? Gibt es hierzu finanzielle Hilfe? Hätte ich die Nachzahlung (für mehrere Monate) nicht am 31. Mai, sondern einen Tag später, 01. Juni erhalten, dann hätte ich nichts zurückzahlen müssen. Sehen Sie einen Weg, wie ich hier herauskomme?
Antoniusam 28.12.2007 | 17:01
Setzen Sie sich diesbezüglich am besten mit Ihrer ARGE in Verbindung. Eventuell können Sie Überbrückungshilfen in Form eines Darlehns oder von Lebensmittelgutscheinen erhalten. In diesem Fall gilt das Zuflussprinzip. Für welchen Zeitraum die erhaltene Nachzahlung tatsächlich gedacht war, ist nicht relevant. MfG
dirkam 28.12.2007 | 18:45
Vereinbaren Sie mit Ihrr Arge am Besten eine Rückzahlung in Raten. Die Ratenhöhe muss so festgelegt werden, dass Ihnen von Ihren monatlichen Einkünften das Existenzminimum in Höhe des ALG2 verbleibt. Sollten Sie zur Rente noch ALG2, Sozialgeld oder Grundsicherung beziehen (müssen) kann (muss) Ihnen dieser Ratenbetrag sogar gestundet werden.
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