Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Tine,
Ausbildungs- Umschulungsvergütungen und Ausbildungsbeihilfen für Auszubildende, Praktikanten und Umschüler sind als Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV anzusehen und damit in vollem Umfang auf das Übergangsgel anzurechnen.
Eine Überprüfung, ob es sich um eine einmalige Zulage, wie Weihnachts-/Urlaubsgeld, müsste im Einzelfall durch die Reha-Sachbearbeitung vorgenommen werden.
Da wurde ich falsch verstanden. Ich meinte damit ob es für eine nicht anrechenbare Prämie besondere Voraussetzungen gibt und ob ein einmalig gezahlter Bonus als Dankeschön für das Praktikum als Arbeitsentgelt oder als Prämie gilt. Es soll definitiv alles seine Ordnung haben.... Die Frage wäre daher ob so ein - ich sag einfach mal Umschlag mi 500€ drin beispielsweise - als nicht anrechenbare Prämie zählt...Das wäre eine gute Sache. Aber bei einem Umschlag unterm Tisch gilt das 4 Augen Prinzip. Jetzt weiß aber de Freundin schon davon - also vergiss es.
Ich merke schon ich bin von Superintelligenten umgeben die niemals Ihre Lehrer, Professoren oder Ausbilder mit solchen Fragen genervt haben (entweder das oder alle hier sind so abgehoben dass sie nicht mehr merken wie man miteinander umgehen sollte). Ihr könnt das Thema schließen, da ist ja Wikipedia noch hilfreicher als ihr hier.Nur mal so, es gibt keine dummen Fragen,....DER war echt gut....:-):-)
Jetzt mal ernsthaft: Glauben Sie tatsächlich, dass es KEINE dummen Fragen gibt? (Ich behaupte doch gar nicht, dass IHRE Frage dumm ist...) So naiv kann man doch wohl nicht sein.....DER war echt gut....:-):-)Ich merke schon ich bin von Superintelligenten umgeben die niemals Ihre Lehrer, Professoren oder Ausbilder mit solchen Fragen genervt haben....
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