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Zur Experten-Antwort springenHallo Daniel,
Zuschlagsentgeltpunkte für Beiträge, die während des Bezugs einer Altersrente gezahlt werden, werden ab dem Folgemonat des Erreichens der Regelaltersgrenze bei der Rente berücksichtigt. Für nach Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlte Beiträge werden Zuschläge dann immer jährlich zum 01.07. für Beiträge aus dem Vorjahr ermittelt.
Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf sollen die zusätzlichen Zuschläge für Zeiten der Kindererziehung eines vor 1992 geborenen Kindes in Höhe von 0,5 persönlichen Entgeltpunkten (sogenannte "Mütterrente II") bei allen Bestandsrenten ab 01.01.2019 berücksichtigt werden (wenn die Voraussetzungen für den Zuschlag erfüllt sind). Das Erreichen der Regelaltersrente spielt also keine Rolle.
Es bleibt aber auf jeden Fall abzuwarten, ob das Gesetz so verabschiedet wird.
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