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Experten-Antwort

Anrechnung Erbschaft auf Witwenrente?

von Petra21.06.2016 | 21:47
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2 Antworten

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Hallo, meine Frage lautet ob eine Erbschaft zum anrechnungsfähigen Einkommen bei der Witwenrente zählt? Der Mann meiner Tante ist verstorben und sie hat bereits die Witwenrente beantragt, fragt sich allerdings ob ihr diese überhaupt wegen dem Erbe ausgezahlt wird. Das Erbe beträgt 1/2 eines Hauses (das sie bewohnt und auch zukünftig bewohnen wird), ca. 6000 Euro das sich noch auf dem Konto des Mannes befand. Zudem wurde eine Risikolebensversicherung ausgezahlt (von der allerdings nichts übrig blieb, da sie davon den Kredit des Hauses abbezahlt hat). Ebenfalls hat sie vor kurzem eine Steuerrückzahlung aus dem Jahr 2015 mit ihrem Mann gemeinsam veranlagt) erhalten. Hat irgendetwas davon Einfluss auf die Witwenrente oder zählt das alles nicht als Einkommen im herkömmlichen Sinne? Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.06.2016 | 11:22

Hallo Petra, die Erbschaft an sich stellt kein anrechenbares Einkommen in einer Hinterbliebenenrente dar. Nur die aus der Erbschaft erzielten Einkünfte (Vermögenseinkommen, Einnahmen aus Versicherungen, Gewinne aus Veräußerungsgeschäften,…) können anrechenbare Einkünfte sein! Dies jedoch nur, wenn das „neue“ Hinterbliebenenrecht Anwendung findet (siehe Erläuterungen von W*lfgang).

1 Antworten

W*lfgangam 21.06.2016 | 21:58
Hallo Petra, Nein - unterstellt, die haben vor 2002 geheiratet und wenigstens einer der beiden ist vor 1962 geboren. Beim 'alten' Hinterbliebenenrentenrecht spielen all diese Dinge keine Rolle. Gruß w.
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