Im Wesentlichen wurde hierzu bereits die Antwort erteilt.
Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 3. Lebensjahr können als Kindererziehungszeit anerkannt werden. Ohne Abgabe einer von beiden Ehegatten unterzeichneten Erklärung zur anderweitigen Zuordnung dieser Zeit, werden diese automatisch beim Versicherungskonto der Mutter angerechnet.
Man wird derzeit pro Jahr Kindererziehungszeiten so gestellt, als ob man in dieser Zeit genau den Brutto-Durchschnittsverdienst aller in der BRD Rentenversicherten erzielt hätte - was für 2007 (vorläufig) 29.488 Euro, bzw. einem sogen. Entgeltpunkt entspricht.
Ein Entgeltpunkt bringt derzeit für die spätere monatliche Rente (alte Bundesländer) genau 26, 27 Euro, demnach drei Jahre Kindererziehungszeiten 78,81 Euro.
Dass man während der Kindererziehungszeit - unschädlich - arbeiten darf, ist für alle Personenkreise, die eine solche Zeit erhalten können (also nicht etwa Beamte oder berufsständ. Versicherte sind) zulässig.
User Schade hat deshalb auch bereits auf die sogen. additive Bewertung hingewiesen.
Derzeit können (vorläufig) maximal 2,1364 Entgeltpunkte/Jahr erzielt werden - alles was darüber ist (weil etwa ein zu hoher Verdienst erzielt wird) kann nicht für die Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Ergo: Sie können derzeit neben einer Kinderziehungszeit auf jeden Fall 29.488 Euro Brutto/Jahr verdienen und sowohl der Verdienst wie auch die Kindererziehungszeit wirken sich voll auf die Rentenberechnung aus. Bei einem Verdienst von etwa 50.000 Euro/Jahr wird davon eben nicht alles für die Beitragsbemessungsgrundlage zur Rentenversicherung berücksichtigt.
MfG