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Anrechnung Erziehungszeit europ. Ausland vor Geburt arbeitslos

von katha uk22.07.2007 | 23:16
1685 Ansichten
2 Antworten

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Mein Sohn wurde im Oktober 2006 geboren. Mein Mann wurde als Soldat der britishen Streitkräfte im Februar 2007 nach England versetzt und wir sind mitgegangen. Vor der Mutterschutzzeit war ich arbeitslos. Nun teilt mir die Bfa mit Bezug auf §56 Abs. 3 SGBVI mit, dass die Erziehungszeit im Ausland mir aufgrund der Arbeitslosigkeit vor der Geburt nicht zusteht. Stimmt das? Ich habe mir das Elsen-Urteil angeschaut und auch da wird vom Arbeitnehmer oder Selbstständigen ausgegangen. Welche Möglichkeit habe ich?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo katha uk,

die Aussage der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemalige BfA) ist grundsätzlich korrekt.

In Ihrem Fall könnte eine Kindererziehungszeit allenfalls über die Rechtsprechung des EuGH (Elsen) realisiert werden. Die Rechtssache Elsen wird auch von der Deutschen Rentenversicherung berücksichtigt.

Eine Anrechnung deutscher Kindererziehungszeiten bei Wohnsitz in einem anderen EU-Staat setzt danach jedoch voraus, dass man weiterhin den Rechtsvorschriften Deutschlands unterliegt. Dies ist ausdrücklich nur für Selbstständige und Abhängig Beschäftigte geregelt (Art. 13 Abs. 2 Buchstabe a) und b) der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71). Für alle anderen Personen sieht Art. 13 Abs. 2 Buchstabe f) der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 vor, dass das Recht des Wohnsitzstaates gilt. Eine Anrechnung deutscher Kindererziehungszeiten ist für Sie deshalb nicht möglich.

Zu der Frage, welche Möglichkeiten Ihnen in dieser Situation verbleiben, empfehle ich Ihnen eine Beratung durch Ihren zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger. Mir sind lediglich allgemeine Aussagen möglich, die für Sie sicher nur bedingt von Wert sind. Insbesondere sollten Sie aber auch die Abgeltung der Kindererziehung in Großbritannien hinterfragen.

1 Antworten

katha ukam 23.07.2007 | 13:29
Vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion. Ich hatte schon befürchtet, dass es so ist. Ich finde es zwar nicht unbedingt verständlich, warum mir die Zeit in Deutschland angerechnet werden würde, aufgrund der vorherigen Arbeitslosigkeit mit jetzigen Aufenthalt im EU-Mitgliedstaat jedoch leider nicht, aber Gesetze und Rechtssprechungen sind wohl leider nicht immer ganz logisch nachvollziehbar...
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