Hallo Lindau,
Ihre Frage wurde bereits von „Upsala“ beantwortet. Da die Rentenversicherungsträger für die Berechnung und Anrechnungen von Einkommen bei Beamtenpensionen nicht zuständig sind, sondern die entsprechenden Versorgungsdienststellen, können Sie nur dort eine (verbindliche) Auskunft erhalten.
Folgenden unverbindlichen Hinweis geben wir Ihnen aber an dieser Stelle doch. Normalerweise wird auf Beamtenpensionen nur der Teil auf Ihrer Rente angerechnet, der nicht auf den freiwilligen Beiträgen beruht und der die jeweilige Höchstversorgung überschreitet. Bitte aber die Einzelheiten, wie bereits mehrfach erwähnt, mit der zuständigen Besoldungsstelle abklären.