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Experten-Antwort

Anrechnung freiwilliger Versicherungsbeiträge während der EM-Rente auf die Wartezeit für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre)

von Berthold10.01.2023 | 21:06
295 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ins Forum, ich habe eine Frage in die Runde und an die Experten und hoffe, dass ich hier eine Antwort finde. Ich werde im April 64 Jahre alt. Weil sich keine Besserung meines Gesundheitszustandes einstellen will, möchte ich gerne meine volle EM-Rente in eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45Jahre) umwandeln. Meine Frage: Werden meine freiwilligen Rentenversicherungsbeiträge (Mindestbeitrag), die während des Bezuges meiner Erwerbsminderungsrente von der RV eingezogen werden, auf meine Wartezeit für "besonders langjährig Versicherte (45Jahre)" angerechnet? Meine Eckdaten: Geburtsdatum: April 1959 Ich erhalte eine befristete volle Erwerbsminderungsrente: - Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit am: 01.07.2021 - Rentenbeginn, monatliche Rente ab: 01.02.2022 - Befristung bis zum: 31.07.2024 - Zugangsfaktor: 1 – 0,009 (3 Monate) = 0,991 - Im Rentenbescheid steht zur Grundrente: "Ein Zuschlag für langjährige Versicherung , der "Grundrenten- zuschlag" genannt wird, hat sich bei der Berechnung der Rente nicht ergeben, weil das versicherte Entgelt der Grundrenten- zeiten im Durchschnitt zu hoch ist." Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens ab: 01.07.2023 Wartezeit 45Jahre, Stand 11.2021: Es fehlen 6 Monate Krankengeldbezug bis: 31.01.2022 Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge (Mindestbeitrag) ab: 01.02.2022 (Parallel zum Bezug der Erwerbsminderungsrente) Zusatzfragen: 1. Ist eine Umwandlung in eine Altersrente für langjährig Versicherte (35Jahre) ggfs. auch möglich und evtl sinnvoller ? (Oder wegen Abschläge, etc. von Nachteil?) 2. Wieviel Monate vor dem 1.7.2023 sollte ich den Umwandlungs- antrag stellen? Vielen Dank für Eure Hilfestellung! Gruß Berthold

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.01.2023 | 15:35

Hallo Berthold,

wir empfehlen Ihnen, sich telefonisch und individuell bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten zu lassen. Dort können Sie auch die Erstellung von Probeberechnungen beantragen. Ein Grund zur Sorge besteht eigentlich nicht (siehe auch Beitrag von "Abschläge").

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

Klugpuperam 11.01.2023 | 07:12
Freiwillige Beiträge werden angerechnet. Die Umwandlung in die Altersrente für langjährig Versicherte ist möglich, ist aber nicht zwingend sinnvoller. (Probeberechnung anfordern?) Der Antrag ist im Juli 2023 rechtzeitig gestellt. Eile ist nicht geboten, da die Erwerbsminderungsrente ja noch länger läuft.
DRVam 11.01.2023 | 08:22
So einen umfangreichen Fragenkatalog klärt man besser in einem Beratungsgespräch und nicht in einem Forum.
Bertholdam 11.01.2023 | 09:24
Vielen Dank für die Antworten Klugpuper und den Tip, bzw. zur Probeberechnung :)) Gruß Berthold
Nachgefragt am 11.01.2023 | 09:41
Zitat von Klugpuper anzeigen
Werden die freiwilligen Beiträge nicht innerhalb der Zurechnungszeit einfach geschluckt? (Oder in diesem Fall, weil die ZZ nicht mehr lange ist, doch ins Gewicht fallen) Oder werden diese wirklich erst nach Wechsel in die Altersrente dazugezogen?
Klugpuperam 11.01.2023 | 10:11
Freiwillige Beiträge werden angerechnet. .
Werden die freiwilligen Beiträge nicht innerhalb der Zurechnungszeit einfach geschluckt? (Oder in diesem Fall, weil die ZZ nicht mehr lange ist, doch ins Gewicht fallen) Oder werden diese wirklich erst nach Wechsel in die Altersrente dazugezogen?
Ging doch um Wartezeit, nicht um Entgeltpunkte.
Abschlägeam 11.01.2023 | 11:08
Hallo Berthold, warum wollen Sie überhaupt umwandeln? Eine befristete EM-Rente ist immer auf maximal drei Jahre zu begrenzen und beginnt immer frühestens ab dem 7. Monat nach Leistungsfall. Dies passt also anhand Ihrer Angaben alles. Die Zurechnungszeit richtet sich dann nach dem Jahr des Rentenbeginns. Und wird aus dem bis zum Tag vor Eintritt der EM (Leistungsfall) erworbenen EP berechnet. Hierbei wurde in einer Günstigerprüfung bereits berücksichtigt, dass Sie ggfs. vor dem Leistungsfall schon Einkommenseinbußen hatten (es werden vier Jahre vor Leistungsfall ausgeklammert und mit dem für Sie besseren Wert dann weitergerechnet). Damit wurde also die EM-Rente so berechnet, als hätten Sie mit dem 'alten' (höherem) Einkommen weiter gearbeitet. Die Zurechnungszeit ist also auf jeden Fall höherwertiger als die von Ihnen noch parallel geleisteten freiwilligen Beiträge (die einem Einkommen durch Minijob entsprechen). Da Sie recht spät erst EM wurden, haben Sie geringe Abschläge. Also lassen Sie doch alles erst einmal so laufen und beantragen dann rechtzeitig noch einmal eine Verlängerung für das fehlende Jahr bis zur Regelaltersrente. Falls diese dann nicht bewilligt werden sollte (warum aber nicht, wenn Ihr Gesundheitszustand sich nicht verbessert?) haben Sie immer noch die Option, dann umzuwandeln. In der Zwischenzeit bemühen Sie sich um die Anerkennung als Schwerbehinderter aufgrund Ihrer Erkrankungen, sofern noch nicht geschehen. Und mit einem GdB>=50 wäre die (spätere) Umwandlungsmöglichkeit quasi garantiert. Je nachdem, wie hoch Ihre Rente ist (ist darauf Steuer zu bezahlen?) ist eine spätmöglichste Umwandlung steuerlich sinnvoll. Hierzu finden Sie im Forum einige Beiträge oder befragen einen Steuerfachmann. Gibt also eigentlich keinen Grund, vorzeitig umzuwandeln. Und durch die seit 01.01.2023 geltende höher Hinzuverdienstgrenze bei gleichbleibender Zeitbeschränkung dürfen Sie (wenn Sie können und wollen) sogar neben der Rente nunmehr noch bis zu ca. 17.820,00 EUR hinzuverdienen. Ansonsten lassen Sie sich eine 'Probebrechnung' zum gewünschten Rentenbeginn von Ihrer zuständigen DRV erstellen, die Sie aber frühestens erst ab Mitte des Jahres anfordern sollten (wenn die Werte ab Juli feststehen). Alles Gute!
Bertholdam 11.01.2023 | 14:33
Vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten! :) ( An Klugpuper und Nachgefragt) Ja, es ging mir in erster Linie um die Wartezeit. Darum, ob parallel zur Erwerbsminderung gezahlte freiwillige Beiträge auf die Wartezeit für "besonders langjährig Versicherte" angerechnet werden. Denn, mir fehlten mit Beginn der EM Rentenzahlung noch 6 Monate, um die 45 Jahre für "besonders langjährig Versicherte" voll zu bekommen. Deshalb wollte ich recherchieren ob die 45 Jahre mit den freiwilligen Beiträgen noch voll bekomme. Danke für die Info! (An Abschläge) Zu Ihrer Frage, warum ich jetzt schon überlege umzuwandeln...? Naja, ich finde wir leben in rentenrechtlich unruhigen Zeiten. Ich habe zufällig eine Diskussion gelesen, dass auf Grund der Einführung der neuen Grundrentenregelung, die spätere Altersrente in einigen Fällen einiges geringer ausfallen könnte.... Deshalb dachte ich mir, es wäre vielleicht besser bald möglichst Fakten in Form der Altersrente zu schaffen, denn wer weiß, was da in nächster Zeit noch alles kommt... Warum wollte ich die Umwandlung in die Altersrente "für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre" und warum zum frühest möglichen Zeitpunkt Juli.2023 ? 1. Ich werde auf alle Fälle Steuern zahlen müssen. Zeitpunkt deshalb wahrscheinlich egal. 2. Eine Prüfung meiner EM durch die RV kann scheinbar jederzeit stattfinden und der Staat braucht Fachkräfte... Und auch wenn sich mein Gesundheitszustand nicht gebessert hat, bin ich mir heutzutage nicht sicher, ob meine EM verlängert werden würde (ohne schlecht dabei zu denken). Also vielleicht jetzt umwandeln, um die etwas höhere Rente zu erhalten. 3. Falls mir, aus welchem Grund auch immer, die EM-Rente aberkannt werden würde, könnte ich immer noch die "nur" wahrscheinlich etwas geringere Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre beantragen. Wenn meine freiwilligen Beiträge angerechnet werden würden. Aber vielleicht ist meine Überlegung auch unzureichend oder zu ängstlich? Ich entnehme Ihrem Text, dass wenn einem EM-Verlängerungsantrag nicht stattgegeben würde, ich trotzdem das Recht auf eine Umwandlung in eine Altersrente hätte, mit den Vorteilen der Zurechnungszeit ? Habe ich das korrekt interpretiert? Wenn ja, könnten Sie mir dazu vielleicht mitteilen, worauf das begründet ist? Besten Dank für die Infos und Denkanstöße Berthold
Abschlägeam 11.01.2023 | 15:24
Zitat von Berthold anzeigen
Berthold schrieb

Vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten! :)

( An Klugpuper und Nachgefragt)

Ja, es ging mir in erster Linie um die Wartezeit. Darum, ob parallel zur Erwerbsminderung gezahlte freiwillige Beiträge auf die Wartezeit für "besonders langjährig Versicherte" angerechnet werden.

Denn, mir fehlten mit Beginn der EM Rentenzahlung noch 6 Monate, um die 45 Jahre für "besonders langjährig Versicherte" voll zu bekommen. Deshalb wollte ich recherchieren ob die 45 Jahre mit den freiwilligen Beiträgen noch voll bekomme. Danke für die Info!

(An Abschläge)

Zu Ihrer Frage, warum ich jetzt schon überlege umzuwandeln...?

Naja, ich finde wir leben in rentenrechtlich unruhigen Zeiten.

Ich habe zufällig eine Diskussion gelesen, dass auf Grund der Einführung der neuen Grundrentenregelung, die spätere Altersrente in einigen Fällen einiges geringer ausfallen könnte....

Deshalb dachte ich mir, es wäre vielleicht besser bald möglichst Fakten in Form der Altersrente zu schaffen, denn wer weiß, was da in nächster Zeit noch alles kommt...

Warum wollte ich die Umwandlung in die Altersrente "für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre" und warum zum frühest möglichen Zeitpunkt Juli.2023 ?

1. Ich werde auf alle Fälle Steuern zahlen müssen. Zeitpunkt deshalb wahrscheinlich egal.

2. Eine Prüfung meiner EM durch die RV kann scheinbar jederzeit stattfinden und der Staat braucht Fachkräfte... Und auch wenn sich mein Gesundheitszustand nicht gebessert hat, bin ich mir heutzutage nicht sicher, ob meine EM verlängert werden würde (ohne schlecht dabei zu denken). Also vielleicht jetzt umwandeln, um die etwas höhere Rente zu erhalten.

3. Falls mir, aus welchem Grund auch immer, die EM-Rente aberkannt werden würde, könnte ich immer noch die "nur" wahrscheinlich etwas geringere Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre beantragen. Wenn meine freiwilligen Beiträge angerechnet werden würden.

Aber vielleicht ist meine Überlegung auch unzureichend oder zu ängstlich?

Ich entnehme Ihrem Text, dass wenn einem EM-Verlängerungsantrag nicht stattgegeben würde, ich trotzdem das Recht auf eine Umwandlung in eine Altersrente hätte, mit den Vorteilen der Zurechnungszeit ?

Habe ich das korrekt interpretiert? Wenn ja, könnten Sie mir dazu vielleicht mitteilen, worauf das begründet ist?

Besten Dank für die Infos und Denkanstöße

Berthold

Da Sie bereits jetzt keinen Anspruch auf Grundrentenzuschlag haben (vermutlich, weil der Verdienst zu hoch war), ist dies in Ihrem Fall dann zu ignorieren. Ja, die EM-Rente kann jederzeit überprüft werden. Aber so what, wenn dies dann zu einem 'Entzug' der Rente führen sollte, wandeln Sie eben dann um. Steuerlich ist ein spätest möglicher Wechsel günstiger, da bei einer Umwandlung EM-Rente in Altersrente der Freibetrag in EUR noch einmal neu berechnet wird (der Prozentsatz lt. Rentenbeginnjahr bleibt), aber dann nicht noch einmal von vorgezogener Altersrente in Regelaltersrente (§22 EStG). Je später Sie also wechseln, desto höher ist dann der 'lebenslange' Freibetrag. Die freiwilligen Beiträge, die Sie zur Erfüllung der Wartezeit für 45 Jahre bezahlt haben, berechtigen Sie zwar nun grundsätzlich, diese Rentenart in Anspruch zu nehmen. Bringt aber vermutlich nichts. Denn abschlagsfrei können nur noch die EP sein, die Sie nach dem Leistungsfall erworben haben. Alle anderen behalten den Abschlag, weil eben für die Berechnung der EM-Rente bereits berücksichtigt. Wenn Sie umwandeln, werden zwei Berechnungen gemacht. Die Höhe Ihrer Alters-Rente zu dem Datum und es wird tagesgenau berechnet, wie hoch Ihre Altersrente zu diesem Datum wäre. Mit den EP, die sie vor der EM-Rente schon hatten, mit den freiwilligen Beiträgen dazu. Und die bereits bezogene EM-Rente ist eine 'Rentenbezugszeit', die etwas anders bewertet wird, als der vergangene Zeitraum 'Zurechnung'. Die Mindestbeiträge bringen Ihnen nur eine marginale Erhöhung (niedriger, als das, was zugerechnet wurde). Und somit wird Ihre EM-Rente zum gleichen Stichtag sehr wahrscheinlich bereits höher sein, als Ihre (vorgezogene) Altersrente wäre. Der höhere Betrag dieser Berechnungen würde dann als 'Altersrente' weiter bezahlt (und dann steuerlich noch mal neu berechnet). Analog würde das passieren, wenn Sie erst einmal abwarten und nur im Falle einer Ablehnung umwandeln. Die 35 Beitragsjahre haben Sie ja auf jeden Fall voll (das notwendige Alter auch), und Abschläge sind in Ihrer EM-Rente auch schon enthalten. Aber hier wäre dann auch der Wert der 'Rentenbezugszeit' für das eine Jahr mehr höher, als der Wert der von Ihnen noch bezahlten Mindestbeiträge. Fordern Sie sich von Ihrer zuständigen DRV zwei entsprechende Probeberechnungen an. Eine für bereits 2023 und eine für Ende der Bewilligungsfrist. Und Ihr Fachwissen können Sie doch sicher auch noch innerhalb der erlaubten Zeit (unter drei Stunden täglich/unter 15 h wöchentlich) gut verkaufen. Sollten Sie mehr Stunden 'auf Kosten der Restgesundheit arbeiten' wollen, sollten Sie dies aber unbedingt vorher mit Ihrer zuständigen DRV abklären und von allem, was dann über dem Freibetrag liegt, würden 40% davon Ihre EM-Rente monatlich mindern. Führt aber (wenn alles abgeklärt ist) noch nicht zwingenderweise zum Entzug des EM-Rentenanspruches. Schlimmstenfalls wandeln Sie erst dann um (und verzichten damit dann nur auf den 'Steuervorteil'). Ist aber natürlich letztendlich Ihre Entscheidung und eine individuelle Beratung/Berechnung vielleicht doch noch hilfreich :-)
Bertholdam 11.01.2023 | 16:02
Vielen Dank ans Experten Team, Vielen Dank an Abschläge, für die gut verständlichen Ausführungen und Beispiele. Diese sind eine gute Basis für meine weitere Vorgehensweise . Ich werde Ihren Empfehlungen folgen... :) Beste Grüße Berthold
W°lfgangam 11.01.2023 | 20:16
Hallo Berthold, Sie sind sich bewusst, dass die freiwilligen Beiträge ggf. nur 'Geld zum Fenster rausgeworfen' sind - und weder auf die Höhe einer AR für bes. langjährig Versicherte, noch auf die schon mögliche AR für langj. Vers., einen positiven/rentenerhöhenden Einfluss im Vergleich zur jetzigen EMRT haben? BEIDE Varianten haben Sie sich hoffentlich im Vorfeld des Einstiegs in die parallele freiwillige Versicherung durchrechnen lassen/Probeberechnungen ...wenn Sie dazu keine positive Antwort haben: stoppen Sie die freiwillige Versicherung umgehend. Gruß w.
Bertholdam 11.01.2023 | 23:46
Hallo Wolfgang, danke für den deutlichen Hinweis. Zu der Schlussfolgerung bin ich für mich nun auch im Verlauf der Diskussion gekommen... Ich werde die freiwilligen Beitragszahlungen stoppen. Und die besser im Vorfeld zu beantragenden Proberechnungen werde ich jetzt nachträglich beantragen. Ursprünglich wollte ich mit den freiwilligen Beiträgen eigentlich nur die fehlenden 6 Monate für die AR für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre voll bekommen (ist nun erfolgt) und dann im Juli 2023 von EMR in AR für besonders langj. Versicherte umwandeln. Und! ich dachte, für den Fall, dass ich vorher irgendwie aus der EM-Rente rausfallen sollte, das ich dann im Juli 2023 die normale AR für bes. langj. Versicherte beantragen kann. Aber anscheinend ist die Umwandlung von der EMR in die AR auch möglich, zeitnah nachdem einer Verlängerung meiner EMR nicht stattgegeben wurde. (Wenn ich das richtig verstanden habe) Und zwischen der Umwandlung von EMR in AR (35 Jahre) oder AR (45 Jahre) sollte kein oder kein großer Unterschied sein, weil ja i.d.R. / wahrscheinlich die Wartezeiten und EP der EMR zur Rentenberechnung zählen. Mal sehen, was die Probeberechnungen aussagen... Alles sehr komplex, aber auch irgendwie interessant :-) Danke nochmal! Gruß Berthold
Abschlägeam 12.01.2023 | 00:35
Zitat von Berthold anzeigen
Achherrjeh, ich hatte es so verstanden, dass Sie nur die sechs Monate noch bezahlt hatten, sonst hätte ich Sie auch schon deutlich 'gestoppt'. Wie gut, dass @W°lfgang noch einmal drüber gelesen und es dann verdeutlicht hat :-) Und ja, eine Umwandlung ist im 'Falle wenn' jederzeit möglich. Denn der Anspruch auf eine Rente mit 35 Beitragsjahren ist bei Ihnen ohnehin schon erfüllt. Genau genommen, ohne Sie irritieren zu wollen, können Sie die Rente für 'besonders langjährig Versicherte' (45 Jahre) gar nicht mehr beanspruchen. Denn diese ist immer abschlagsfrei (und kann z.B. auch nicht vorgezogen beantragt werden). Sie haben ja aber bereits Abschläge, die werden nicht 'gelöscht'. Sie erhalten dann also eine Rente für 'langjährig Versicherte' bei der aber die weiteren Jahre (wie zuvor versucht zu erklären) auch berücksichtigt werden. Korrigieren sollte ich dann nur noch bezüglich des Termins der Probeberechnung. Da hatte ich 2024 im Visier - wenn die EM-Rente ausläuft und deshalb auf nächstes Jahr verwiesen. Für eine mögliche Umwandlung bereits jetzt Mitte des Jahres sollten Sie die Probeberechnung zeitnah anfordern. Aber ganz ehrlich, Sie können es auch lassen, denn die Zurechnungszeit aus einem Vollzeitgehalt ist immer höher als der Mindestbeitrag, der einem versicherungspflichtigen Minijob entspricht (2022 = 450,00 EUR bzw. ab 10/22 520,00 EUR). Da sollten Sie dann eher - ist auch jetzt noch möglich - die 'kompletten' Berechnungsunterlagen zu Ihrem EM-Rentenbescheid anfordern. Da können Sie dann im Einzelnen ersehen, wie viel Wert Ihre Zurechnungszeit erhalten hat. Würde die Mitarbeiter der DRV sicher auch freuen, denn diese Berechnungen sind abgespeichert und auf Knopfdruck abrufbar (werden nur nicht automatisch mit versandt...) während eine neue Probeberechnung neue Arbeit macht. Und nicht ärgern über die verpufften freiwilligen Beiträge, sondern diese bei der Steuererklärung steuermindernd mit angeben!! Ein formloser online Antrag über das Kontaktformular zur Übersendung der kompletten Berechnungsunterlagen reicht übrigens aus https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Hier können Sie auch gleichzeitig mitteilen, dass Sie Ihre freiwilligen Zahlungen ab sofort einstellen (das erspart dann eine Rückfrage, wo Ihre Beiträge denn bleiben). Im Kommunikationsbereich dann auch gleich die 'Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt' im Bereich 'Versicherungsunterlagen anfordern' erstmalig mit 'bestellen'. Zukünftig erhalten Sie die dann automatisch. Also dies auch noch erledigen und dann aber erst einmal abwarten und sich gemütlich von dem 'online-Papierkram' erholen :-)
Bertholdam 12.01.2023 | 10:31
Vielen Dank für große Hilfe! Ich denke, ich habe soweit alles verstanden, kann alles gut nachvollziehen. Ich werde dementsprechend handeln :-) Gruß und Danke Berthold
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