Hallo Michael,
meinen Sie den Hinzuverdienst neben einer Altersrente?
Hierzu ist mitzuteilen, dass Betriebsrenten oder andere Versorgungsleistungen regelmäßig kein Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder vergleichbares Einkommen sind und daher nicht als Hinzu-verdienst zu berücksichtigen sind.