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Experten-Antwort

Anrechnung Grundsicherung bei Ehe und getrennten Wohnungen

von Asterix10.02.2020 | 08:58
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Expertenteam, angenommen ich habe einen Ehepartner der 3000 brutto verdient. Wir erwarten ein gemeinsames Kind. Ich selber beziehe Grundsicherung wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung und lebe von meiner Frau räumlich getrennt, in einer eigenen Wohnung und in einem anderen Teil der Stadt. Eine gemeinsame Wohnung ist auf Grund meiner Erkrankung für mich ein nogo (Asperger-Syndrom), da ich dringend für meine Gesundheit einen Rückzugsraum benötige. Meine Frage: Wird das Einkommens meines Ehepartners trotzdem auf meine Grundsicherung angerechnet, also muss er für meinen Grundbedarf und meine Wohnung aufkommen und jeden Monat 800-1000 Euro von seinem Gehalt für mich abdrücken? Vielen Dank für die Beantwortung :)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Asterix,

im Rahmen dieses Forums befassen wir uns nur mit Themen der gesetzlichen Rentenversicherung. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihnen bezüglich Ihrer Anfrage leider keine Auskunft geben können.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an den für Sie zuständigen Träger der Grundsicherung zu wenden.

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3 Antworten

Gumbaam 10.02.2020 | 09:33
Da Sie verheiratet sind, stellt das Ganze eine Einstandsgemeinschaft dar und somit kommt Ihr Partner bei Leistungsfähigkeit für Sie auf.
Schadeam 11.02.2020 | 16:52
Es wäre ja auch relativ grotesk, wenn ich mit meinen Steuergeldern den "armen Partner" durchfüttern müsste und der Ehegatte trotz 3000 € außen vor bliebe. Schon die Idee finde ich relativ dreist. Es ist doch allein Ihre Entscheidung als Paar wieviele Wohnungen Sie bewohnen und sich leiten können und wollen.
W°lfgangam 11.02.2020 | 21:57
Hallo Asterix, Ihre Frage beantwortet sich doch schon von selbst: > Ich selber _beziehe Grundsicherung_ wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung > und lebe von meiner Frau räumlich getrennt > Meine Frage: Wird das Einkommens meines Ehepartners trotzdem auf meine Grundsicherung angerechnet Diese Frage (Unterhaltsprüfung/Haushalts-/Bedarfsgemeinschaft) wurde bereits bei Ihrem Antrag auf Grundsicherung vor Bewilligung dieser Sozialleistung geprüft: -> es liegt kein gemeinsamer Haushalt vor, nur das Einkommen des _nicht_ getrenntlebenden Ehegatten ist im Rahmen der Grundsicherung zu berücksichtigen. Zielsicher wird es Ihnen Ihr Sozialamt/Abt. Grundsicherung beantworten. Gruß w.
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