Bei dieser Thematik empfiehlt sich eine persönliche Beratung (gemeinsam mit Ihrer Frau) bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.
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Bei dieser Thematik empfiehlt sich eine persönliche Beratung (gemeinsam mit Ihrer Frau) bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.
Hallo Max Muster,
es tut mir leid, dass die Expertenantwort vom 13.01. offenbar für Verwirrung gesorgt hat. Den zutreffenden Antworten von „Verweisung“ und „_ich“ ist aus meiner Sicht nichts entgegenzusetzen. Die Empfehlung zur Beratung dürfte sch daher eher auf die Fragestellung „Welche Auswirkungen hat die Zuordnung der Kindererziehungszeit zum Vater, wenn die Mutter keine durchgängigen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung durch eine Beschäftigung hat und sich dadurch eine Lücke im Versicherungsverlauf ergibt (macht es so Sinn…)“.
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