Hallo Anna-Lena,
die Krankheitszeiten zw. dem 17. und 25. Lebensjahr können auch durch Bescheinigungen des Arztes nachgewiesen werden. Diese Zeiten werden jedoch nur dann angerechnet, "soweit sie nicht mit anderen rentenrechtlichen Zeiten belegt sind". Sie haben angegeben, daß Sie studiert habe. Da rate ich Ihnen, daß Sie die Anrechnung Ihrer Fach- oder Hochschulzeiten unter Vorlage von Nachweisen (z.B. Studienbuch, Immatrikulationsbescheinigung, Prüfungszeugnis) bei Ihrem zuständigen Rententräger beantragen. Bei Ihrer nächstgelegenen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ist man Ihnen dabei auch gerne behilflich.